Sprachstandsfeststellung und Kompensatorische Sprachförderung
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Die Sprachstandsfeststellung erfolgt im Herbst jeden Jahres für alle Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig sind.
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Die Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung vom 03.08.2009 regelt das Verfahren.
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Die Sprachstandsfeststellung erfolgt durch eine Sprachstandseinschätzung – „WESPE“, oder durch den Kindersprachtest – „KISTE“
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Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf nehmen an einem 12wöchigen Sprachförderprogramm teil, das von einem ausgebildeten Sprachförderpädagogen geleitet wird.
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Die Sprachförderpädagoginnen unserer Kita sind:
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Heike Kind
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Petra Köppke
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Silke Dreißig
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„Ein Wort, das ein Kind nicht kennt,
ist ein Gedanke, den es nicht denken kann.“
(Wolfgang Maier)