Aus der Konzeption
Einrichtungskonzeption
Kita „FrohSinn“
Kommunale Kindertagesstätte der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

Dahlwitzer Straße 76a, 15366 Neuenhagen bei Berlin
Tel.: 03342-245850 mail:
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Strukturelle Rahmenbedingungen
1.2 Geschichte der Einrichtung
1.5 Pädagogische Organisation – Gruppenstruktur
1.7 Verantwortungsstrukturen und interne Zusammenarbeit
1.8 Öffnungszeiten und Tagesablauf
2.2 Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung und Auskünfte zur wirtschaftlichen Situation
2.3 Melde- und Dokumentationspflichten
2.5.1 Zusammenarbeit mit der Grundschule
2.5.2 Zusammenarbeit mit dem Förderverein
2.5.3 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
2.5.4 Umgang mit Medienanfragen
3. Kinderschutz gemäß § 8 a KJHG
3.1.2 Definition von Kindeswohlgefährdung
3.1.3 Verantwortlichkeiten im Team
3.1.4 Verfahrensablauf bei Verdachtsfällen
3.1.5 Fortbildungen und Schulungen von Mitarbeitenden
3.2.2 Risikoanalyse und Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls im Alltag
3.2.3 Verhaltenskodex für Mitarbeitende
3.2.4 Verfahren bei dem Verdacht einer internen Kindeswohlgefährdung
3.3 Sexualpädagogisches Konzept
3.3.1 Grundhaltung zur kindlichen Sexualität
3.3.2 Förderung von Körperbewusstsein und Selbstwert
3.3.3 Regeln für Doktorspiele und Körpererkundung
3.3.4 Grenzen setzen und respektieren lernen
3.3.5 Umgang mit Fragen der Kinder
3.3.6 Zusammenarbeit mit Eltern (Elterngespräche, Infoabende)
3.3.7 Schutz vor sexualisierter Gewalt
3.3.8 Fortbildung und Reflexion im Team
3.3.8 Verfahren bei sexuellen Übergriffen unter Kindern
3.4 Partizipation und Rechte von Kindern
3.5 Ideen- und Beschwerdemanagement
3.5.1 Beschwerdeverfahren für Eltern
3.5.2 Beschwerdeverfahren für Mitarbeitende
3.5.3 Beschwerdeverfahren für Kinder
3.6 Umgang mit Strafen und Konsequenzen
3.7 Unser Verständnis zur Aufsichtspflicht
4.2 Die erweiterten Grundsätze elementarer Bildung
4.2.2 Beobachten und Dokumentieren
4.2.3.1 Bildungsbereich Sprache und Kommunikation
4.2.3.2 Bildungsbereich Mathematik
4.2.3.3 Bildungsbereich Körper und Gesundheit
4.2.3.4 Bildungsbereich Bewegung und Sport
4.2.3.5 Bildungsbereich Natur und Technik
4.2.3.6 Bildungsbereich Ästhetik und Musik
4.2.3.7 Bildungsbereich Kinderrechte, Menschenrechte und Demokratie
4.2.3.8 Bildungsbereich Philosophie, Ethik und Religion
4.2.3.9 Bildungsbereich Nachhaltige Entwicklung
4.2.3.10 Bildungsbereich Digitale Medien
4.2.4 Schwerpunkt Spielen, Lernen, Erleben mit allen Sinnen in der offenen Arbeit
4.2.5 Bedeutung und Umsetzung des Freispiels
4.2.6 Angebots- und Projektgestaltung, AGs
4.2.7 Tiergestützte Aktivitäten (in Planung)
4.2.8 Gestaltung von Übergängen
4.2.9 Die Bedeutung der Spieltätigkeit
4.3 Zusammenarbeit mit den Familien
5. Inklusion als Querschnittsbereich
5.2.1 Räumliche und sachliche Bedingungen
5.3.1 Beobachtung & Dokumentation
5.3.2 Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
5.4 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
1. Strukturelle Rahmenbedingungen
1.1 Träger der Kita
Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin ist Träger von zehn Kindertagesstätten mit circa 1.500 Betreuungsplätzen. Der Trägersitz befindet sich „Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin“. Zuständig für die Verwaltung der Kindertagesstätten ist der Fachbereich II Bürgerdienste und Einrichtungen mit zwei Sachbearbeitern für Kindertagesstätten und einer Kita-Fachberatung.
Die Gemeinde richtet im sozialen Bereich ihre Arbeit an der Lebenssituation von Familien und Kindern im unmittelbaren Umfeld aus. Die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit wird durch die Kindertagesbetreuung in den Kindertagesstätten möglich und systematisch unterstützt. Wir bieten in unseren Einrichtungen bedarfsgerechte Öffnungszeiten, die individuell genutzt werden können. Unser Personalschlüssel liegt über dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard mit entsprechend ausgebildeten Fachkräften. Wir bilden zukünftige pädagogische Fachkräfte aus und bieten Praktikumsstellen an. Die Einrichtungen sind auf einem hohen Niveau ausgestattet und befinden sich in einem guten bis sehr gutem baulichem Zustand.
Die kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin arbeiten alle auf der Grundlage der „erweiterten Grundsätze elementarer Bildung“ sowie nach dem internen Trägerrahmenkonzept. Basierend auf den Grundlagen entwickeln die Einrichtungen individuelle Kita-Konzeptionen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Träger und den Einrichtungen erfolgt u. a. durch monatliche Dienstberatungen, Beratungsgesprächen, Hospitationen des Trägers uvm.
1.2 Geschichte der Einrichtung
Die älteste noch erhaltene Kindertagesstätte der Gemeinde ist die Kita „FrohSinn“, die 1948 in der Fontanestraße eröffnet wurde. 1962 zog sie in die Ahornstraße um, wo sie 40 Jahre ihre Heimstätte hatte. Das Gebäude der Kita „FrohSinn“ in der Dahlwitzer Straße wurde im Januar 2003 in Betrieb genommen. Die Kita befindet sich in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin. Seit Februar 2025 ist der Hort Fallada ausgegliedert.
1.3 Lage und Sozialraum
Die Kindertagesstätte „FrohSinn“ liegt im Westen von Neuenhagen bei Berlin, nahe der Ortsgrenze zu Hoppegarten, in direkter Anbindung zur S 5 und unweit der A10. Die Kita befindet sich in direkter Nachbarschaft zum „Einstein-Gymnasium“ und zur Grundschule „Hans-Fallada“, sowie der Gartenstadt-Halle.
Unsere Einrichtung ist ruhig in Waldnähe gelegen. Die Dahlwitzer Straße ist nur wenig befahren und wird als Sackgasse auch nur als Zufahrtsstraße für die sozialen Einrichtungen genutzt. Optisch fügt sich das einstöckige Gebäude der Kita mit seinem Garten harmonisch in die Umgebung ein.
Die Kinder unserer Einrichtung kommen zumeist aus Neuenhagen. Viele unserer Eltern kennen sich schon vor dem Besuch ihrer Kinder in unserer Einrichtung. Dadurch und durch das rege Vereinsleben Neuenhagens verbringen viele Kinder auch nach Kitaschluss ihre Freizeit miteinander. So haben sie die Möglichkeit, Freundschaften auch außerhalb der Kita miteinander zu pflegen. Die Neuenhagener Familien schätzen die Familienfreundlichkeit der Gemeinde im Speckgürtel Berlins. Hier fühlt man sich schnell heimatverbunden, kann Familie im Grünen und Arbeit in der nahegelegenen Hauptstadt gut unter einen Hut bringen. Um die Betreuung der Kinder gut sicherzustellen, spielen in unserer Einrichtung auch die Großeltern eine sehr große Rolle.
1.4 Gebäude und Außengelände
Die Kita verfügt über einen Garten, der in Krippen- und Elementarbereich aufgeteilt ist. Nur etwa 100 m von unserer Einrichtung entfernt (Ecke Kastanienstraße) befindet sich ein weiterer Spielplatz. Sowohl auf diesem Spielplatz als auch auf dem Außenspielbereich der Kita befinden sich Klettergeräte, Buddelkästen z.T. mit Matschtischen, Schaukeln, Wippen und Federwipper und Rasenflächen mit Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder. Unser separater und altersgerechter Bereich im Freien lädt zum Erforschen, Entdecken und Ausprobieren ein und unterstützt somit den natürlichen Bewegungsdrang der Kinder. Unser Garten und altersspezifische Spielgeräte bieten den Kindern abwechslungsreiche Bewegungsmöglichkeiten. Aufenthalt im Freien dient der Gesundheitsförderung und Sinneserfahrung zu jeder Jahreszeit. Bei kleineren Spaziergängen lernen die Kinder ihre Umgebung kennen.
Räume, in denen Kinder leben, haben eine große Bedeutung für ihr Wohlbefinden und ihre Handlungsmöglichkeiten. Gerade für unsere Kleinsten müssen sie einerseits Orientierung, Sicherheit und Geborgenheit bieten, andererseits den Kindern selbständiges Handeln ermöglichen. Im Erdgeschoss steht jeder der fünf Gruppen ein Doppelraum zur Verfügung. In allen fünf Gruppenräumen finden sich Spiel- und Beschäftigungsmaterialen entsprechend der Bildungsbereiche der Grundsätze der elementaren Bildung. Man findet neben Essgelegenheiten verschiedene Spiel- und Entdeckungsinseln für die Kinder. Der Flur wird für gemeinsame Feiern und Spiele genutzt. Die Spielgeräte hier sind variabel und altersgerecht und kommen besonders dem Bewegungsdrang der Kinder nach.
Zusätzlich zu den Gruppenräumen befinden sich im Erdgeschoss verschiedene Funktionsräume- und Bereiche:
Atrium
Mehrzweckraum (Wachraum der Krippenkinder, Sprachförderung, Frühförderung …)
Sportraum (Bewegung, Psychomotorik …)
Die Räume im Möwennest:
Bauraum und Lerninsel Mathematik/Physik
Bauen, Konstruieren, Messen, Wiegen, Experimentieren, Forschen
Material: verschiedene Bausteine, Zusatzmaterial (Autos, Schienen..), Sandwanne, Messinstrumente, Lupen, Spiele und Bücher zum Thema
Dschungel und Lerninsel Natur
Entdecken, Beobachten, Bauen, Träumen, Riechen, Fühlen, Sammeln
Material: verschiedene Naturmaterialien, Holzbausteine, Tiere als Zusatzmaterial, Lupen, Lupenbecher, Mikroskope, Sammelbehälter, Kuschelecke unter Palmen, Spiele und Bücher zum Thema
Kreativraum und Lerninsel Sprache
Malen, Basteln, Kleben, Schneiden, Formen, Falten, Kunstwerke betrachten, Kreativität entfalten
Buchstaben und Schriftzeichen kennenlernen, Sudoku, Umgang mit Schreibgeräten üben, Kommunizieren
Material: Pinsel, Stifte, Farben, Ton, verschiedene Papiere, Kleister, Scheren, Schreibgeräte, Spiele, Bilder und Bücher zum Thema
Kinderwohnung und Lerninsel Soziales Leben
Kommunizieren, soziale Kontakte knüpfen, Nachahmen, Verhandeln, Konflikte lösen, Konzentrieren, Denken, in Rollen schlüpfen, Denken
Material: Puppen, Puppenmöbel und Zubehör, Verkaufsstand, Friseur, Bücher zum Thema, Didaktische Spiele
Lernwerkstätten der Vorschulmöwen:
Räume, die vor allem für diejenigen Kinder gedacht sind, die ihr letztes Jahr in der Kita verbringen und oftmals schon „Kindergartenmüdigkeit“ zeigen. Sie freuen sich auf die Schule und haben einen entsprechend großen Bildungshunger. In den Lernwerkstätten in unserer Kita können die Kinder Erfahrungen mit eigenständigem, forschendem, entdeckendem Lernen entlang eigener Fragestellungen machen und das „Lernen lernen“. In unseren Lernwerkstätten gibt es verschiedene Raumbereiche, denen Bildungsbereiche zugeordnet sind.
Sprache, Schrift und Lesen (Buchstaben, Schriftzeichen, Bibliothek, Schreibwerkzeuge, Computer..) Kunst und Kreativität (Atelier mit sämtlichen Materialien)
Mathematik und Naturwissenschaften (Bauteppich mit Bau- und Konstruktionsmaterial, Utensilien zum Messen, Wiegen, Experimentieren, Mikroskope, Lexika, Didaktisches Material..)
1.5 Pädagogische Organisation – Gruppenstruktur
Unsere Kindertagesstätte arbeitet mit einer durchdachten Gruppenstruktur, die sowohl pädagogische als auch organisatorische Ziele verfolgt. Die Gruppenzusammensetzung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, ihrer Altersstruktur und dem Prinzip der Beziehungskontinuität.
Wir arbeiten mit altersgemischten Gruppen, die familienähnliche Strukturen fördern. Diese Konstellationen ermöglichen vielfältige soziale Erfahrungen und stärken die Kinder in ihrer Entwicklung:
Krippenbereich (0–3 Jahre)
5 Krippengruppen (Seepferdchen, Pinguine, Seesternchen, Robben, Korallen) mit jeweils 14 Kindern und 2 StammgruppenerzieherInnen, 2 Springer und 1 Auszubildende im Bereich.
Fokus auf Bindung, Geborgenheit und erste soziale Erfahrungen. Kleine Gruppengröße und feste Bezugspersonen sind zentral.
Elementarbereich (3–6 Jahre)
17 Frösche, 17 Enten, 34 Schildkröten, 17 Tintenfische, 17 Krabben und 14 Muscheln mit jeweils 2 Stammgruppenerzieherinnen. Bei den Schildkröten sind 3 Erzieherinnen und 2 Auszubildende im Einsatz.
Förderung von Selbstständigkeit, Kommunikation und Kooperation. Die Kinder übernehmen zunehmend Verantwortung und gestalten ihren Alltag aktiv mit.
Hier profitieren jüngere Kinder von Vorbildern, während ältere Kinder Empathie und Hilfsbereitschaft entwickeln. Das Prinzip „Lernen durch Lehren“ wird erlebbar.
Innerhalb der Gruppen bilden sich dynamische Untergruppen, die gezielt für pädagogische Angebote genutzt werden. Kinder mit ähnlichen Interessen arbeiten gemeinsam an Themen wie Natur, Technik oder Kunst. Angebote werden nach Entwicklungsstand differenziert.
Kinder im letzten Kita-Jahr erhalten spezielle Angebote zur Schulvorbereitung z.B. kleine Schulstunde in den Räumlichkeiten der Fallada-Grundschule.
Unsere Gruppenstruktur ist kein starres System, sondern ein lebendiger Rahmen, der den Kindern Sicherheit und Orientierung bietet. Gleichzeitig ermöglicht sie individuelle Förderung, soziale Vielfalt und eine enge Beziehungsgestaltung. Die Altersmischung wird als Chance gesehen, voneinander zu lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich in unterschiedlichen Rollen zu erleben.
1.6 Vorstellung des Teams
Name der Leiterin: Claudia Berg
Abwesenheitsvertretung: Sabrina Stolze
Bereichsleiterinnen:
Krippenbereich: Stephanie Fritsche
Elementarbereich: Sabrina Stolze
Alle pädagogischen Fachkräfte verfügen über die staatliche Anerkennung. Wir haben einen bedarfsorientierten Personaleinsatz im flexiblen Arbeitszeitmodell. Die Bemessungsgröße des Personals für die pädagogische Arbeit ist im Kindertagesstättengesetz für das Land Brandenburg festgelegt und wird durch den Träger und der Einrichtungsleitung stets überprüft und angepasst.
Die Leitung einer Kindertagesstätte umfasst ein immer größeres Aufgabenspektrum. Neben der Fachkompetenz sind heute auch viele Managementkompetenzen wie Personalentwicklung, Zeitmanagement, Projekt- und Prozesssteuerung, Marketing und auch kommunikative Kompetenzen wie Gesprächsführung, Moderation, Konfliktmanagement und Methodenkompetenz notwendig. Darüber hinaus gilt es, sich mit Verfahren zur Qualitätssicherung auseinanderzusetzen. Um der Vielfalt an Führungs- und Leitungsaufgaben gerecht zu werden, wird die Leiterin von der Abwesenheitsvertreterin und den Bereichsleiterinnen unterstützt. Sie sind wichtiges Bindeglied zwischen Leitung und Team. Einige MitarbeiterInnen verfügen über Zusatzqualifikationen zu den Themen: Kinderschutz, MentorInnen/AnleiterInnen und Sozialfachwirt. Im Team sind klare Verantwortlichkeiten und Rollen festgelegt, es bestehen bisher folgende Rollen: eine Einrichtungsleitung, eine Abwesenheitsvertretung, Kinderschutzbeauftragte, Essenbeauftragte, AnleiterInnen usw.
Um eine gute Zusammenarbeit der ErzieherInnen untereinander zu gewährleisten, muss die Kommunikation stimmen. In unserem Haus gibt es dazu verschiedene Besprechungsformen mit unterschiedlichen Inhalten, an denen sowohl die Leitung als auch das pädagogische Fachpersonal teilnehmen. In diesen Gremien werden demokratisch partizipativ Entscheidungsfindungen miteinander erarbeitet.
montags 06:30-08:00 Uhr Inforunde Austausch Leitung und Bereichsleiter Organisatorisches
dienstags10:00-11:00 Dienstplaner-Runde Abgleich Dienstpläne der Bereiche
dienstags 07:00-08:30 Uhr Bereichssitzung Kiga Organisatorisches
donnerstags 07:00-08:00 Uhr Bereichssitzung Krippe Organisatorisches
1x monatlich 16:00-18:00 Uhr Teamsitzung im jeweiligen Bereich Fachliches
bei Bedarf 16:30-19:30 Uhr Teamsitzung – gesamtes Team Fachliches
1x/ Halbjahr Treffen der Kinderschutzbeauftragten intern - Austausch Kitaleitung und Kinderschutzbeauftragte
1x/ Halbjahr Treffen Ausbildungsteam intern - Austausch Kitaleitung und PraxisanleiterInnen
1x monatlich 12:00-13:00 Uhr Dienstberatung Austausch Träger und Kitaleitungen
1x/ Quartal 10:00-12:00 Uhr Dienstberatung Fachliches - Austausch Fachberatung und Kitaleitungen
1x/ Halbjahr Treffen der Kinderschutzbeauftragten Träger - Austausch Fachberatung und Kinderschutzbeauftragte/ Kitaleitungen
Bedarfsorientiert werden Expertentreffen, Festkomitees oder Kinderschutztreffen für Fallbesprechungen initiiert.
Mit der Qualifizierung mehrerer Teammitglieder zum Praxisanleiter konnten und können wir die Stärkung der Ausbildungsqualität sichern. Ein im Team erstelltes Ausbildungskonzept bildet hierfür die Grundlage.
Des Weiteren bereichern auch hauswirtschaftliche Fachkräfte und Hausmeister das Team. In der Küche unseres Hauses unterstützen uns Küchenservicekräfte, die das vom Caterer gelieferte Essen aufbereiten und servieren.
Neue pädagogische Fachkräfte erhalten am ersten Arbeitstag einen Hefter mit einem detaillierten trägerinternen Einarbeitungskonzept und weiteren wichtigen Informationen. Dazu erhalten sie einen Coach/Buddy, welcher die Einarbeitung engmaschig begleitet und nach den Einarbeitungsvorgaben agiert.
1.7 Verantwortungsstrukturen und interne Zusammenarbeit
Die Kita „FrohSinn“ ist eine kommunale Kindertagesstätte der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin. Die Organisationsstruktur der Gemeindeverwaltung gestaltet sich folgendermaßen:

Bürgermeister Herr Scharnke:
rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde und damit auch der kommunalen Kindertagesstätten
oberster Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Kindertagesstätten
führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, setzt dafür Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen in Kraft, auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Kindertagesstätten
bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auch für kommunalen Kindertagesstätten vor und setzt diese um
Fachbereich II Organisationsbereich Kindertagesstätten
Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Einrichtungen Herr Kirst:
Leitungstätigkeit im Zusammenhang dem Betrieb kommunaler Kindertagesstätten
Steuerung einrichtungsbezogenes Controlling kommunaler Kindertagesstätten
Optimierung des Betriebs der kommunalen Kindertagesstätten
Rechtliche Grundsatzangelegenheiten der kommunalen Kindertagesstätten
Zielvereinbarungen mit den Einrichtungsleitungen
Vertretung der Einrichtungen auf Leitungsebene der Verwaltung
Sachbearbeitung Kita Herr Wohlgemuth und Frau Wormuth:
Bereitstellung und Vergabe von Kita-Plätzen, einschließlich bedarfsgerechter Bereitstellung von Kita-Plätzen
Abschluss/Änderung/Kündigung von Betreuungsverträgen
Erhebung von Kita-Gebühren und Erstellen von Bescheiden
Erstattung von Kita-Platzkosten für Kinder aus anderen Gemeinden
Abrechnung/Verwendungsnachweis der Sprachförderung
Erstellung der Betriebsabrechnungsbögen für jedes Jahr
Vorbereitung von Vergaben
Durchführung von Betriebserlaubnisverfahren
Beantragung und Abrechnung von Kreis- und Landeszuschüssen
Berechnung und Überwachung des Betreuungsschlüssels sowie der Personalplanung
Mitwirkung Kita-Ausschuss
Fachberatung für Kindertagesstätten Frau Pollmann:
Fachliche Beratung kommunaler Kindertagesstätten zu pädagogischen Fragestellungen
Sicherstellung einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Träger und Kita-Leitung
Kommunikation der Ziele und Vorgaben des Trägers sowie deren Kontrolle
Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung Trägerrahmenkonzept
Mitwirkung der Konzeptentwicklung der Kindertagesstätten
Unterstützung bei Maßnahmen der Teamqualifizierung
Aufbau und Überwachung effizientes Beschwerdemanagement
Vernetzung im Sozialraum
Sicherung des trägerinternen Kinderschutzes u.a. Beteiligungsrechte, Konzeptentwicklung, Meldungen nach § 47 SGB VIII
Mitwirkung Kita-Ausschuss
Fachliche Mitwirkung Fördermittelbeantragung
Fachliche Mitwirkung Auswahlverfahren pädagogisches Personal
Fachbereich I Organisation Fachgruppe Personalservice
Grundsätzlich ist der Personalservice Ansprechpartner für alle personellen Belange unserer Beschäftigten. Alle Mitarbeiterinnen stehen bei Fragen zur Verfügung. Jede Sachbearbeiterin hat jedoch ihre Tätigkeitsschwerpunkte und steht für detaillierte Fragen in diesem Bereich zur Verfügung:
Frau Schwanenberger (Fachgruppenleitung):
Organisation (Dienstvereinbarungen/Dienstanweisungen/Stellenplanung/Stellenbewert- ung/Stellenbeschreibungen)
Grundsatzangelegenheiten im Personalmanagement
Beteiligungsverfahren Personalrat
Arbeitsrechtliche Fragestellungen/Entscheidungen
Frau Schulze:
Personalsachbearbeitung / Abrechnung für Beschäftigte: Rathaus, Bürgerhaus, Bibliothek, Freibad, Schulen, Aushilfen/ geringfügig Beschäftigte
Dienstausweise
Jubiläen
Frau Weber:
Personalsachbearbeitung / Abrechnung für Beschäftigte: Kindertageseinrichtungen
Statistik/ Personalmeldungen an Landkreis/ Ministerium
Ausbildungsleiterin (Verwaltungsfachangestellte)
Frau Küter:
Arbeitsschutz/ Arbeitsmedizin
Gesundheitsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Frau Korthaus:
Personalgewinnung
Bewerbermanagement
Praktikantenbetreuung > im Kita-Bereich Verwaltung der Praktikumsverträge
Erstellung von Arbeitszeugnissen
Fortbildungsmanagement > im Kita-Bereich nur Rechnungsprüfung und -freigabe
Kita
Kita-Leitung Frau Berg:
Sicherstellung des alters‐ und entwicklungsadäquaten Betreuungs‐, Bildungs‐, Erzieh-ungs‐ und Versorgungsauftrages der Kindertageseinrichtung
Wahrnehmung der pädagogischen Leitungsaufgaben
Erarbeitung und kontinuierliche Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung auf Grundlage der "erweiterten Grundsätze elementarer Bildung"
Mitarbeiterführung und Teamentwicklung u.a. die fachliche Beratung, Anleitung und Förderung der MitarbeiterInnen
Wahrnehmung der organisatorischen Leitungsaufgaben u.a. Verantwortung für die betriebswirtschaftliche Verwendung und Planung der Haushaltsmittel
enge Zusammenarbeit mit dem Träger
Elternarbeit und ‐beteiligung sowie die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung
Gewährleistung der Qualitätsentwicklung und -sicherung
Sicherung des internen Kinderschutzes und des Beschwerdemanagements
Vernetzung im Sozialraum
Abwesenheitsvertretung der Kita-Leitung:
übernimmt im Bedarfsfall wichtige anfallende Aufgaben der Kita-Leitung bei deren Abwesenheit
in Abstimmung mit der Kita-Leitung oder dem Träger
Verantwortungsbereich siehe Erzieher
Erzieher:
Die pädagogischen Fachkräfte fördern die Entwicklungs- und Lernprozesse der ihnen anvertrauten Kinder und bereiten diese bestmöglich auf die Grundschule vor.
Partizipative Gestaltung von pädagogischen Angeboten und Projekten.
Die pädagogischen Fachkräfte gestalten einen sprachfreundlichen und sprachanregenden Kita-Alltag.
Die pädagogischen Fachkräfte haben die Aufsichtspflicht inne.
Die ErzieherInnen dokumentieren einheitlich die Entwicklung der Kinder und legen Portfolios für jedes in ihrer Verantwortung stehende Kind an.
Die pädagogischen Fachkräfte nehmen aktiv an Teambesprechungen teil.
Die pädagogischen Fachkräfte nehmen Fort- und Weiterbildungsangebote wahr und multiplizieren das erworbene Wissen in das Team.
Einmal jährlich nimmt das gesamte pädagogische Team an einer gemeinsamen Fortbildung teil.
Die ErzieherInnen stehen den Eltern bei Fragen und Problemen beratend zur Seite.
Die pädagogischen Fachkräfte gestalten die räumliche und materielle Ausstattung in enger Zusammenarbeit mit der Leitung und anhand der Interessen und Bedürfnisse der Kinder.
Durch die Öffentlichkeitsarbeit der pädagogischen Fachkräfte (Veröffentlichungen, Oma-Opa- Tag …..) wird die Arbeit der Kindertagesstätte nach außen präsentiert.
Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach den Vorgaben des Landes Brandenburgs und des Trägers.
Kinderschutzbeauftragte:
Verantwortungsbereich siehe Erzieher
Ansprechpartner zum Thema Kinderschutz für pädagogische Fachkräfte und Leitung
Multiplikator für Kinderschutzthemen u.a. aus trägerinternen Treffen, Fortbildungen
Kontinuierliche Aneignung von Fachwissen zur Thematik
Vernetzung im Sozialraum mit entsprechenden Stellen u.a. Fortbildungsanbieter, Frühe Hilfen
Verfahrensbegleitung bei Verdachtsfällen u.a. Vorberatung, Teilnahme Risikoanalyse, Gespräche usw.
Mitwirkung der konzeptionellen Weiterentwicklung zum Thema Kinderschutz u.a. Partizipation, Beschwerdemanagement, sexualpädagogisches Konzept
Mentor/Anleiter von Auszubildenden/Praktikanten:
Verantwortungsbereich siehe Erzieher
Anleitung Auszubildende/Praktikanten
Erstellung Ausbildungsplan
Führen von Reflexionsgesprächen mit Auszubildenden/Praktikanten
Zusammenarbeit mit der Schule
Erstellung Beurteilungen Auszubildenden/Praktikanten in Zusammenarbeit mit Kita-Leitung
Fachbereich IV Organisation Gebäudemanagement
Hausmeister:
Betreuung der Einrichtung im Rahmen der allgemeinen Hausmeistertätigkeiten
Erledigung kleinerer Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
Pflege der Außenanlagen
Koordinierung und Überwachung der Reinigungsleistungen
Beachtung sowie Umsetzung der Sicherheits-/Brandschutzvorschriften
Servicekräfte des Caterers (Leistungskatalog):
Die Vergabe schließt alle Leistungen wie Vorbereitungsarbeiten, Essensausgabe, Nachbereitung der Ausgabe, Abwasch sowie Küchenreinigung und ‐desinfektion ein. Auch die Reinigung der Ausgabewagen und sämtlicher Kühlschränke obliegen den Servicekräften des Auftragnehmers.
Dem Auftragnehmer obliegt die tägliche Reinigung der von ihm genutzten Räumlichkeiten (Küche, Aufenthaltsraum, Toilette) sowie für die hygienisch fachgerechte Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmaterialien. Einmal im Kalenderjahr beauftragt die Gemeinde für diese Bereiche eine Grundreinigung. Die Kosten dieser Reinigung trägt der Auftragnehmer (Umfang s. Anlage).
Die Essensausgabe erfolgt gruppenweise an die Gruppenräume. Reste, Geschirr und Besteck sind nach der Mahlzeit wieder an der Ausgabestelle abzuholen.
Bei eventuellen Beanstandungen ist eine sofortige Reklamation an die Lieferküche vorzunehmen.
Reinigungsfachkräfte (Leistungskatalog für Fremdfirma):
Obenarbeiten
|
|
Bodenarbeiten
|
|
Bodenarbeiten
|
|
Obenarbeiten
|
|
Die Grundreinigung erfolgt einmal jährlich.
1.8 Öffnungszeiten und Tagesablauf
Die Einrichtung hat von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Der Tagesablauf gestaltet sich wie folgt:
Tagesablauf Krippe
06:00-07:30 Frühdienstbetreuung im Bereich
07:30-08:00 Frühstück
08:00-11:00 Freispiel/ Angebote, Obstfrühstück und Aufenthalt im Freien
11:00-12:00 Mittagessen und Vorbereitung auf die Ruhezeit
12:00-14:00 Ruhezeit
14:00-15:00 Aufsteh- und Vesperzeit
15:00-16:30 Aufenthalt im Freien/ Freispiel im Kleinkindbereich und Spätdienstbetreuung
16:30-17:00 Hausspätdienstbetreuung
Tagesablauf Elementarbereich
06:00-07:30 Frühdienstbetreuung im Bereich
07:45-08:30 offenes Frühstück auf der Galerie
08:00-10:30 Freispiel mit integrierten Angeboten und Projekten
09:30-11:30 Spiel im Garten, Spaziergänge in der Umgebung und kurze Ausflüge
11:00-12:00 Mittagessen und Vorbereitung auf die Ruhezeit
12:00-14:00 Ruhezeit mit der Möglichkeit zu schlafen bzw. zu ruhen
14:00-15:00 Vesper
14:30-16:30 Freispiel im Garten oder im Innenbereich
16:30-17:00 Hausspätdienstbetreuung
Die Schließzeiten der Einrichtung werden frühzeitig bekannt gegeben. Die Einrichtung ist regulär in der zweiten Osterferienwoche, an Brückentagen und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Eine Notbetreuung wird in der zweiten Osterferienwoche angeboten.
1.9 Verpflegung
Die Verpflegung erfolgt über den Caterer „natürlichessen“. Angeboten wird die Mittagsverpflegung, Vesper, Getränke sowie Obst und Gemüse.
In kleinen Gremien oder aber in der großen Bezugsgruppe entscheiden unsere Kinder monatlich über die Bestellung des Mittagessens und können ihre Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich der Vesperversorgung anbringen. Hierbei erfolgt nach Möglichkeit auch die Berücksichtigung einzelner Bedürfnisse. Werden beispielsweise Milchspeisen von einzelnen Kindern grundsätzlich abgelehnt, werden diese mit dem anderen Wahlessen versorgt.
Gleichzeitig entscheidet jedes Kind bei jeder Mahlzeit vollkommen selbstständig über die zu wählenden Essenskomponenten sowie deren Menge.
Zur Qualitätssicherung finden regelmäßige Treffen zwischen den Essenbeauftragten und dem Caterer statt.
2. Betriebsführung
2.1 Aktenführung
Beim Personalservice liegen folgende Akten vor:
Personalbögen
Ausbildungsnachweisen, Fort- und Weiterbildungsnachweise
staatliche Anerkennungen
Selbstverpflichtungserklärung
erweitertes Führungszeugnis
Nachweise über Impfschutz
In der Kita liegen folgende Unterlagen vor:
Dienstpläne
Nachweise der Anwesenheit von Personal und Kindern
Belehrungsnachweise, Dienstanweisungen
Einwilligungserklärungen der Personensorgeberechtigten zur Medikamentenvergabe
Unfallmeldungen (Personal wird an Personalservice weitergeleitet)
Entwicklungs- und Bildungsdokumentation
Meldungen nach § 47 Abs.1 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII, einschließlich entsprechender Unterlagen bzw. Protokolle; − Beratungen und Meldungen nach § 8a SGBVIII sowie Protokolle zu Gefährdungseinschätzungen und Meldungen an das örtlich zuständige Jugendamt
Nachweis Impfschutz der Kinder sowie ggf. Meldung an das Gesundheitsamt
Hygienepläne (§ 36 IfSG) sowie die Aushänge Reinigungs- und Desinfektionspläne
Aufzeichnungen zur Qualitätsentwicklung und zu Qualitätssicherungsmaßnahmen entsprechend der pädagogischen Konzeption
pädagogische Einrichtungskonzeption
Fachbereich II Kita-Fachgruppe:
Betreuungsverträge
Datenschutzerklärung für Foto- und Filmaufnahmen
Belegungspläne
Meldungen nach § 47 Abs.1 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII, einschließlich entsprechender Unterlagen bzw. Protokolle; − Beratungen und Meldungen nach § 8a SGBVIII sowie Protokolle zu Gefährdungseinschätzungen und Meldungen an das örtlich zuständige Jugendamt
Prüfberichte anderer Behörden (z. B. Brandschutzbehörden, Gesundheitsämter)
Unterlagen zur Errichtung von Gebäuden und deren baulichen Unterhaltung
Satzung Kita-Ausschuss
Einrichtungskonzeption
Aufzeichnungen zur Qualitätsentwicklung und zu Qualitätssicherungsmaßnahmen entsprechend der Einrichtungskonzeption
Fortbildungspläne
2.2 Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung und Auskünfte zur wirtschaftlichen Situation
Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin als öffentlicher Träger der Kita „FrohSinn“ unterliegt im wirtschaftlichen Handeln und der Buchführung den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
2.3 Melde- und Dokumentationspflichten
Im § 47 SGB VIII sind meldepflichtige Ereignisse für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen geregelt. Hierrunter zählt auch die Kita „FrohSinn“.
Der Träger ist verpflichtet diese Vorfälle zu melden. Hiermit ist die Fachberatung für kommunale Kindertagesstätten der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin beauftragt. In ihrer Abwesenheit erfolgt die Erstellung der Meldung durch die Kitaleitung, welche die Meldung an den Fachbereichsleiter FB II versendet, welcher dann die Meldung vornimmt.
Gemeldet werden folgende Ereignisse/Entwicklungen, die dazu geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden:
Gebäudeschäden u.a. Elementarschäden, Schadstoffbelastungen / Lärmimmissionen, Außenbereich
Unfälle von Kindern u.a. Verbrennungen, Vergiftung, körperliche Verletzungen, Todesfolge, Einsatz von Rettungsdiensten
Übergriffiges Verhalten von Beschäftigten gegenüber Kindern u.a. körperlich (z.B. schlagen, kneifen), psychisch, Zwang, Fixierung
sexuell übergriffiges Verhalten von Beschäftigten gegenüber Kindern
übergriffiges Verhalten unter Kindern (schlagen, beißen, sexuell übergriffig)
Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes
Weglaufen eines Kindes
Ggf. sonstige Vorkommnisse
Für die kommunalen Kindertagesstätten gelten einheitliche Qualitätsstandards zur Sicherung des Kindeswohls. Hierrunter gehört auch die fachliche und einheitliche Dokumentation von Gesprächsprotokollen, Erstellung von Risikoanalysen, Vorlagen für Schweigepflichtentbindungen und die Nutzung der Vorlagen des Landkreises zur Meldung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und der Meldung nach § 47 SGB VII.
Bei eventuell notwendigen Befragungen des Personals agiert i.d.R. nur der Träger, vertreten durch den Fachbereichsleiter des Fachbereiches II, der Fachberatung für Kindertagesstätten und der Fachgruppenleitung des Personalservice.
Bei Erfordernis wendet sich der Träger an die Fachberatungen des Landkreises für Beratungen.
2.4 Qualitätsentwicklung
Das Qualitätsmanagement legt zum einen den Standard der Qualität der pädagogischen Arbeit fest und zum anderen die Instrumente zum Qualitätserhalt und zur Qualitätsförderung.
Der Qualitätsstandard in unserer Kita wird durch folgende Vorgaben bestimmt:
Arbeit nach den erweiterten Grundsätzen der elementaren Bildung,
rechtliche Grundlagen u. a. Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburgs,
Erstellung und Durchführung eines Fortbildungsplan für das gesamte pädagogische Personal,
qualifizierte Einarbeitung neuer Mitarbeitender durch das Träger-Einarbeitungskonzept,
die Anleitung von berufsbegleitenden Auszubildenden/Praktikant*innen wird fachlich durch das einrichtungsbezogene Ausbildungskonzept gesichert,
Einrichtungskonzeption,
Trägerrahmenkonzeption,
institutionelles Kinderschutzkonzept
trägerinternen Medien- und Digitalisierungskonzepts
Hygiene-Brandschutz und Arbeitssicherheitsvorgaben.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität werden im Abstand von mindestens zwei Jahren interne Evaluationen anhand der trägerinternen Vorgaben durchgeführt. Die Kita-Leitung führt die interne Evaluation gemeinsam mit dem pädagogischen Team durch. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden Ziele formuliert, die durch einen Maßnahmenplan umgesetzt werden.
Die Ergebnisse der internen Evaluationen, die Zielsetzung und der Maßnahmenplan sind dem Träger durch die entsprechende Leitung zugänglich zu machen. Die Kinder werden thematisch in die Umsetzung des Maßnahmenplans einbezogen. Die Eltern werden durch den Kita-Ausschuss über die interne Evaluation informiert.
Für die Durchführung von externen Evaluationen wird ein Intervall von circa fünf Jahren angestrebt. Die Fachberatung beauftragt hierzu in Abstimmung mit dem Fachbereichsleiter und der Kita-Leitung ein externes Unternehmen. Über die Ergebnisse der externen Evaluation werden alle Akteure (Leitung, Fachkräfte, Träger, Eltern) durch den Anbieter informiert. Die Kinder werden in geeigneter Weise durch das pädagogische Personal hiervon in Kenntnis gesetzt.
Zur Sicherung der Qualität hat das Personalmanagement eine besondere Rolle inne. Die Qualität der pädagogischen Arbeit ist in bedeutendem Maße abhängig von der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte. Um die Arbeit qualitativ zu sichern, wurden Standards zur Einarbeitung des Personals entwickelt. Die Mitarbeitenden erhalten regelmäßig die Möglichkeit für Team- und Einzelfortbildungen, um den aktuellen Anforderungen in der Bildung und Betreuung der Kinder gerecht zu werden. Die Leitung stellt den Fortbildungsbedarf anhand der Mitarbeitergespräche fest und stimmt diesen mit der trägerinternen Kita-Fachberatung sowie dem Personalservice ab.
In den Einrichtungen finden verpflichtende monatliche Teamsitzungen statt. Zum Gesundheitsmanagement des Trägers gehört ein betriebliches Eingliederungsmanagement, welches durch den Personalservice ausgeübt wird.
Die Einrichtungen verstehen sich als Praxis- und Ausbildungsstätten für angehende pädagogische Fachkräfte. Angeleitet werden die Praktikanten und Auszubildenden von qualifiziertem Fachpersonal (MentorInnen).
Die trägerinterne Kita-Fachberatung begleitet die Einrichtung eng bei der Erfüllung der Qualitätsvorgaben und entwickelt sowie prüft regelmäßig die Vorgaben des Trägers.
Neben den Trägervorgaben und Qualitätskontrollen wurden für die kommunalen Kindertagesstätten Fachrunden initiiert. Die Leitungen haben mindestens einmal im Monat eine gemeinsame Teamsitzung und mindestens 4x im Jahr finden thematische Dienstberatungen zur Qualitätsentwicklung statt.
Die Kinderschutzbeauftragten treffen sich mindestens 2x im Jahr und erhalten hierbei neuen fachlichen Input und auf individuelle Thematiken kann eingegangen werden.
Auf der Grundlage der jährlich geführten Mitarbeitergespräche wird der Fortbildungsbedarf aus Sicht der Leitung und der pädagogischen Fachkraft ermittelt und mindestens ein Fortbildungsangebot festgelegt. Hierbei soll die Auswahl mit Blick auf vorhandene Ressourcen aber auch Bedarfe der pädagogischen Fachkraft gelegt werden.
Einmal jährlich wird eine Teamfortbildungsmaßnahme durchgeführt, die sowohl durch externe FortbildungsanbieterInnen aber auch durch die Leitung selbst durchgeführt werden können. Inhaltlich wird der Bedarf des gesamten Teams ermittelt. Thematisch werden die Ziele der internen Evaluation und die Konzeptionsentwicklung berücksichtigt.
Der Sozialraum spielt ebenfalls eine große Rolle in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Die Kita nimmt u. a. an den Leiterkreisen des Landkreises MOL teil.
Für die Kita „FrohSinn“ gelten intern noch folgende Vorgaben:
Qualitätsaufzeichnungen durch Leitung und Mitarbeitende:
Protokolle von Elternversammlungen
Protokolle von Elternvertreterversammlungen
Protokolle von Elterngesprächen
Protokolle von Kinderkonferenzen
Protokolle von Teamsitzungen
Protokolle von Mitarbeitergesprächen
Fortbildungsnachweise der MitarbeiterInnen
themenbezogene Dokumentationen im Haus
Dokumentation der pädagogischen Arbeit
Dokumentation der Lern- und Entwicklungsfortschritte der zu betreuenden Kinder
Bewertung der Qualität
durch die Leitung:
regelmäßige Rundgänge durch alle Bereiche
Einzelgespräche mit allen MitarbeiterInnen
Einsicht in die Portfolios
Einsicht in alle Protokolle
Interne Evaluation
Auswertung der Belegungs- und Fluktuationsdaten
Auswertung Beschwerdemanagement
durch den Träger/ die Fachberatung::
Auswertung der Belegungs- und Fluktuationsdaten
Ergebnis der internen Evaluation
Hospitationen und Einsicht in die Dokumentation
Auswertung Beschwerdemanagement
Checklisten zur Orientierung aller MitarbeiterInnen:
Frühdienst
Spätdienst
Einbruchmeldeanlage
tägliche Gesundheitskontrolle bei Kindern
Aufenthalt im Garten
Verhalten bei Unfällen
Mindest-Standard zur Arbeit mit dem Portfolio
Ausflüge
Standard Eingewöhnung
Mappe Praktikant
Beobachtungsbögen
Leitfäden
2.5 Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit ist eine Basis, die die Einrichtung nach innen und außen präsentiert und trägt. In unserer Kita legen wir großen Wert auf eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Durch regelmäßige Berichte, kreative Aktionen und die Zusammenarbeit mit lokalen Medien möchten wir Eltern, Interessierte und die Nachbarschaft über unsere pädagogische Arbeit informieren. Ziel ist es, unsere Werte, Projekte und das Engagement des Teams sichtbar zu machen und einen offenen Dialog zu fördern.
2.5.1 Zusammenarbeit mit der Grundschule
Ein enger Kontakt zur benachbarten Grundschule „Hans-Fallada“ ist uns sehr wichtig. Zwischen der Schulleitung und der Kitaleitung besteht ein Partnerschaftsvertrag, der jährlich zum Schuljahresbeginn in seinen Inhalten besprochen und festgelegt wird.
Im Rahmen der Schulvorbereitung stehen die ErzieherInnen, die Lehrkräfte und die Leitungen beider Häuser in engem Kontakt und Erfahrungsaustausch. Gegenseitige Gespräche und Hospitationen prägen die Zusammenarbeit, ebenso wie der wöchentliche Besuch der Vorschulmöwen in der Schule (Kleine Schulstunde) und die Kooperation bei der Sprachstandfeststellung und Sprachförderung der Kinder.
GOrBiKs steht für den „Gemeinsamen Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule“, der durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hierin geregelt ist. Beide Bildungseinrichtungen stehen in gemeinsamer Bildungsverantwortung beim Übergang vom Elementarbereich in den Primarbereich, es besteht ein Bildungsauftrag von Kindertagesbetreuung und Grundschule im Kontext einer gemeinsamen Bildungsverantwortung. Dies wird in unserer Kita „FrohSinn“ wie folgt umgesetzt:
Wir haben einen Kooperationsvertrag mit der Hans-Fallada-Grundschule.
Die Hans-Fallada-Grundschule stellt uns Räumlichkeiten für unsere „Kleine Schulstunde“ für die Kinder im Vorschulalter zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem darum, vorab bereits Räumlichkeiten, Lehrkräfte und Abläufe kennenlernen zu können.
Teilnahme von Lehrkräften an Elternabenden im Elementarbereich, um im Vorfeld zu informieren und offene Fragen der Elternschaft zur Schuleinführung klären zu können.
Teilnahme von Lehrkräften am Elterninformationsabend der künftigen Erstklässler.
Hospitation durch Lehrkräfte in der Kita und fachlicher Austausch zwischen ErzieherInnen und Lehrkräften über die künftigen Erstklässler.
2.5.2 Zusammenarbeit mit dem Förderverein
Unsere Einrichtung wird unterstützt vom Förderverein der Kita „FrohSinn“. Der Verein unter der Leitung von Frau Kirschnick ist besonders aktiv tätig, um Mittel zur Unterstützung der Kita durch Beiträge und Spenden zu beschaffen. So sind bereits Gartenspielgeräte, eine Musikanlage, der Brennofen für die Töpferwerkstatt angeschafft worden.
Große Unterstützung vom Förderverein erhält unsere Kita auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und bei der Aufrechterhaltung von Traditionen (Weihnachtsmarkt, Kita-Geburtstag, Sommerfest, Kita-Ausflug zum Kindertag).
Wir würden uns freuen, wenn viele Eltern durch ihre Mitgliedschaft im Förderverein der Kita „FrohSinn“ unsere Einrichtung unterstützen würden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausstellungswand im Foyer der Kita. Kontaktadressen und Aufnahmeanträge sind über die Kitaleitung erhältlich.
2.5.3 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Die Kita gestaltet die Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen bedarfsgerecht. Grundlegend erfolgt eine Zusammenarbeit mit allen zuständigen Behörden u.a. Jugendamt, Gesundheitsamt uvm.
Darüber hinaus arbeitet die Kita mit den kommunalen Kindertagesstätten und bei Bedarf mit weiteren Betreuungseinrichtungen zusammen.
alljährliche Kita-Olympiade, an der alle Kitas aus Neuenhagen teilnehmen
Kontakte zu den Seniorinnen und Senioren der Gemeinde (Weihnachtssingen)
Kontakte zu Firmen und Unternehmen der Gemeinde (Unterstützung bei Festen, Projekte zu Berufsbildern usw.)
regelmäßiger Besuch der Zahnärztin und deren Mitarbeiter zu Untersuchungen und Veranstaltungen zur Zahngesundheit
enger Kontakt zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Besuch von Veranstaltungen in anderen gemeindlichen Einrichtungen (Jugendclub, ARCHE, Bibliothek)
2.5.4 Umgang mit Medienanfragen
Über die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit wird in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Information der Bevölkerung und Presse sichergestellt, um im Bedarfsfall die Bevölkerung der Gemeinde Neuenhagen frühzeitig und umfassend über alle wichtigen Fragen der Einrichtung zu unterrichten. Die Vorschriften des Pressegesetzes sind einzuhalten.
3. Kinderschutz gemäß § 8 a KJHG
Es besteht für uns als pädagogische Fachkräfte ein gesetzlicher Schutzauftrag zur Gewährleistung des Kindeswohles. Die gesetzlichen Bestimmungen geben eine Grundlage, um Sorgeberechtigten zu helfen, das Wohl des Kindes zu sichern. Im Vordergrund stehen dabei stets das einzelne Kind und die frühzeitige Abwendung von Gefährdungen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte oder andere Personen der Familie oder einer Einrichtung durch ihr aktives Handeln oder Unterlassen einer angemessenen Sorge das Wohl und die Rechte des Kindes beeinträchtigen. Ausschlaggebend dabei ist, dass es durch diese Beeinträchtigung mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung der weiteren Entwicklung des Kindes kommt.
Werden uns ErzieherInnen im Rahmen unserer Dienstausübung dahingehend gewichtige Anhaltspunkte bekannt, wird unverzüglich die Einrichtungsleitung informiert. In einer sofortigen Teambesprechung zwischen Leitung und mindestens zwei Erzieherinnen oder Erziehern wird entschieden, ob sich der Verdacht erhärtet. Der Verdachtsanlass und das Ergebnis dieser Besprechung werden dokumentiert und der Träger informiert. Bei einem begründeten Verdacht erfolgt im Anschluss umgehend eine Gefährdungseinschätzung unter Einbeziehung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Caritas.
Die Personensorgeberechtigten/ Erziehungsberechtigten werden frühzeitig eingebunden, sofern der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Es wird gemeinsam überlegt, welche Maßnahmen zielgerichtet im Sinne des Kindes unternommen werden müssen und ein Termin zur Rücksprache über die Wirksamkeit vereinbart. Wir als Einrichtung sehen uns hierbei als Vermittler und Berater zwischen den Eltern und staatlichen Ämtern. In schwerwiegenden Fällen wird das Jugendamt einbezogen. Alle Schritte sind verpflichtende Bestandteile des Schutzverfahrens unseres Trägers. Dieses Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung fußt auf der Vereinbarung zum Kinderschutz zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und der Gemeinde Neuenhagen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt hat oberste Priorität. Er muss in allen Lebensphasen und Lebenssituationen und damit auch innerhalb der Kita verlässlich und effektiv gewährleistet sein. Hierbei geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention.
Zum internen Schutz des Kindeswohls stellt das Personalmanagement einen besonderen Stellenwert dar. In den Auswahlverfahren von pädagogischen Fachkräften wird daher expliziert das Thema aufgegriffen, Vorerfahrungen abgefragt und der Umgang mit Fremd- und Selbstreflexion in herausfordernden Situationen hinterfragt. Das regelmäßige Einfordern eines erweiternden Führungszeugnisses stellt für uns eine Selbstverständlichkeit dar. Alle pädagogischen Fachkräfte müssen eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben und werden bei Neueinstellung, sowie einmal jährlich, über den Verhaltenskodex belehrt. Darüber hinaus werden Belehrungen zu Themen der Aufsichtspflicht, verhalten in Notfällen, Kinderschutzkonzept/Verfahren u.v.m. jährlich durchgeführt. Die Nachweise hierfür bewahrt die Einrichtungsleitung auf. Die Nachweise der fachlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden werden durch den Personalservice aufbewahrt. Die Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Kinderschutz übt in erster Linie der bzw. die Kinderschutzbeauftragte*r der Kita aus. Im Rahmen der trägerinternen Kinderschutzbeauftragten-Treffen werden darüber hinaus weitere Fortbildungsmaßnahmen angeboten.
In der Kita „FrohSinn“ gibt es in jedem Bereich Kinderschutzbeauftragte, die im regelmäßigen Austausch stehen, sich fortbilden sowie Ansprechpartner für Kollegen und Eltern sind.
Weitere Hilfen zur Beratung und Fallbesprechungen können bei Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Caritas, Praxis Schwab (freie Heilpädagogische Praxis) und ansässigen Kinderärzten in Anspruch genommen werden.
Die Kita wird, wie schon erwähnt, mit den örtlichen Anlaufstellen im Rahmen des Kinderschutzes eng zusammenarbeiten. So hat sich u.a. die Zusammenarbeit mit der Insofern Erfahrenen Fachkraft der Caritas Neuenhagen als sehr unterstützend erwiesen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden u.a. Jugendamt, Gesundheitsamt, MBJS usw. ist für uns verpflichtend. Die Dokumentation zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung, die Meldungen nach den §§ 8a und 47 Nr. 2 SGB VIII werden in der Kita aufbewahrt.
Der Träger hat ein Schutzkonzept entwickelt, dass das Kindeswohl in den kommunalen Kindertagesstätten sichert. Inhaltlich wird neben dem Handeln beim Verdacht einer Gefährdung des Kindeswohls vor allem auf präventive Maßnahmen eingegangen u.a. Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten aller Beteiligter, sexualpädagogisches Konzept usw. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet entsprechend des Konzepts zu handeln. Darüber hinaus wird bis Ende des Jahres 2025 mit dem Team eine Risikoeinschätzung durchgeführt, um mögliche Gefahrenquellen im Bereich Kindeswohlgefährdung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen schriftlich festzuhalten und einzuleiten. Die Thematik Sexualpädagogik wird hierbei besonders in den Fokus genommen. Die Erarbeitung dessen wird in diesem Konzept inhaltlich ergänzt werden.
3.1 Kinderschutzkonzept
3.1.1 Rechtliche Grundlage
Das Sozialgesetzbuch VIII bildet die gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und enthält zentrale Regelungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Diese Vorschrift verpflichtet die Träger bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls aktiv zu werden. Es beinhaltet den Auftrag, Risiken für das Kindeswohl zu erkennen, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Im § 81 SGB VIII werden Einrichtungen dazu verpflichtet, mit anderen Institutionen wie Jugendämtern oder Beratungsstellen zusammenzuarbeiten, um den Kinderschutz zu stärken. Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), welches 2012 in Kraft trat, ist ein entscheidendes Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Es baut auf den Regelungen des SGB VIII auf und führt zusätzliche Maßnahmen ein. Wichtige Inhalte sind:
Stärkung präventiver Maßnahmen: Das Gesetz betont die Bedeutung präventiver Maßnahmen, um Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.
Einführung von Schutzkonzepten: Institutionen wie Kitas sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen, das klare Verhaltensregeln und Meldewege bei Verdachtsfällen festlegt.
Erweitertes Führungszeugnis: Das Gesetz fordert von allen Mitarbeitenden, die mit Kindern arbeiten, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, um sicherzustellen, dass keine Vorstrafen vorliegen, die eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen könnten.
Kooperation und Netzwerkbildung: Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Jugendämtern, Familien und weiteren Partnern, um den Kinderschutz auf allen Ebenen zu verbessern.
Die UN-Kinderrechtskonvention sichert jedem Kind das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu. Sie dient als internationaler Rahmen für den Kinderschutz in Deutschland.
3.1.2 Definition von Kindeswohlgefährdung
Der Begriff Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn eine aktuelle und ernstzunehmende Gefahr besteht, dass sich die Entwicklung eines Kindes nachhaltig negativ verändert. Damit eine solche Gefährdung vorliegt, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Die Gefährdung muss zum aktuellen Zeitpunkt bestehen
2. Die drohende oder bereits eingetretene Schädigung muss von erheblichem Ausmaß sein – etwa in körperlicher, seelischer oder sozialer Hinsicht.
3. Die negative Entwicklung muss mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, sofern keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Physische Gefährdung: z. B. durch Gewalt, Vernachlässigung, fehlende medizinische Versorgung
Psychische Belastung: etwa durch emotionale Vernachlässigung, ständige Konflikte oder seelische Misshandlung
Entwicklungshemmnisse: wie mangelnde Förderung, fehlende Schulbildung oder Überforderung
3.1.3 Verantwortlichkeiten im Team
| Rolle | Aufgaben im Kinderschutzkonzept |
| Leitung | Koordination des Schutzkonzepts, Sicherstellung der Umsetzung, Kommunikation mit externen Stellen, Meldepflichten |
| Kinderschutzbeauftragte | Fachexperte, Ansprechpartner, Multiplikator sein; Verfahrensbegleitung bei Verdachtsfällen; Kommunikation mit externen Stellen, enger Austausch mit Leitung |
| ErzieherInnen | Beobachtung, Dokumentation, Sensibilisierung, Gesprächsführung mit Kindern und Eltern |
| Träger | Bereitstellung von Ressourcen, rechtliche Absicherung, Qualitätskontrolle |
| Insoweit erfahrene Fachkraft (iseF) | Beratung bei Verdachtsfällen, Unterstützung bei Risikoanalyse und Maßnahmenplanung |
| Gesamtes Team | Gemeinsames Verständnis von Kinderschutz, regelmäßige Schulungen, Supervision und Reflexion |
Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Kinderschutzfragen ist ein zentraler Baustein, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und ihnen präventiv entgegenzuwirken. Zudem fördert die Sensibilisierung ein gemeinsames Verständnis für die Verantwortung im Team, wodurch sichergestellt wird, dass alle Mitarbeiter an einem Strang ziehen und klare Standards im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen etabliert werden. Solche Maßnahmen stärken das Bewusstsein für den Kinderschutz und schaffen eine solide Grundlage für ein sicheres Umfeld in der Kita.
3.1.4 Verfahrensablauf bei Verdachtsfällen
regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung und des Verhaltes sowie Aussagen des Kindes, Bezugspersonen und anderer Personen
bei gewichtigen Anhaltspunkten Information an Leitung
kollegiale Fallberatung mit Risikoeinschätzung im Team (i.d.R. BezugserzieherIn, Kinderschutzbeauftragte, Leitung)
erhärtet sich der Verdachtsmoment, dann muss die Insofern Erfahrene Fachkraft für Kinderschutz (Caritas Herr Prumbs 03342-80798) beratend miteinbezogen werden
der Träger wird hierrüber informiert
erhärtet sich der Verdacht, dann müssen entweder Hilfsmaßnahmen oder Schutzmaßnahmen eingeleitet werden
abhängig von der Einschätzung werden die Eltern im Hilfe- oder Schutzplan miteinbezogen, außer der Einbezug führt zu einer Erhöhung des Gefährdungsrisikos des Kindes (i.d.R. bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs)
Kinder werden abhängig ihres Alters/ Entwicklungsstandes im Hilfe- und Schutzplan miteinbezogen
Kann eine Gefährdung trotz Hilfe- oder Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden, dann erfolgt eine Meldung an das Jugendamt
Der ausführliche Verfahrensablauf befindet sich im „Kinderschutzkonzept für die Kindertagesstätten der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin“.
Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch:
Weitergabe der Informationen an die Gemeinde, anonym, ohne Nennung des Namens des betreffenden Kindes
Zunächst keine Information an die Familie des Kindes
Bei Verdacht auf andere Missbrauchsfälle:
Weitergabe der Informationen an die Gemeinde, anonym, ohne Nennung des Namens des betreffenden Kindes
Möglichst zeitnah Gespräch mit den Eltern vorbereiten
Verfahren bei unentschuldigtem Fehlen eines Kindes:
Nach dem 3. unentschuldigten Fehltag werden die Familien von der BezugserzieherIn angerufen. „Wir machen uns Sorgen, möchten erfahren, wie es dem Kind geht…“
3.1.5 Fortbildungen und Schulungen von Mitarbeitenden
Die Schulung von Fachkräften ist essenziell für einen wirksamen Kinderschutz. Regelmäßige Fortbildungen helfen, Risiken zu erkennen, angemessen mit Verdachtsfällen umzugehen und präventive Maßnahmen gezielt umzusetzen. Schulungen stärken das Bewusstsein der Mitarbeitenden für ihre Verantwortung und schaffen Sicherheit im Umgang mit sensiblen Situationen. Sie fördern zudem eine einheitliche Haltung und klare Standards im Team.
3.2 Gewaltschutzkonzept
3.2.1 Formen von Gewalt
Körperliche Misshandlung
➢ „Ist jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes, für den es keinen rechtlichen Rechtfertigungsgrund gibt. Sie führen zu einer nicht zufälligen physischen und psychischen Verletzung eines Kindes und hinterlassen körperliche Spuren (Zum Beispiel: Schubsen, Schlagen, Festhalten, Schütteln…).“
Vgl. Zitat Kinderschutz-Zentrum in Berlin e.V. (2009) – KINDESWOHLGEFÄHRDUNG. Erkennen und Helfen
Vernachlässigung
➢ „Ist eine situative, andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns. Kann zustande kommen durch Notsituationen, eigener Vernachlässigungserfahrung, aus Unkenntnis und Unerfahrenheit. Eine Vernachlässigung fängt beim Ignorieren der Grundbedürfnisse des Kindes an und zieht sich weithin bis zur körperlichen Hygiene und Gesundheit des Kindes. Auch die erzieherische und schulische Bildung spielt hier eine große Rolle.“
Vgl. Zitat Kinderschutz in NRW (2025) - Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung / Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung
Seelische / psychische Misshandlung
➢ „Sind Handlungen von Eltern oder Betreuungspersonen (Verwandte, Tagesmütter, ErzieherInnen, LehrerInnen), die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl von Wertlosigkeit geben und sie in ihrer physischen und/oder psychischen Entwicklungen behindern und schädigen.“
Vgl. Zitat Jörg Maywald (2021) – Kindeswohl in der Kita / Leitfaden für die Pädagogische Arbeit 2. Auflage (Seite 50)
Sexueller Missbrauch / sexuelle Misshandlung
➢ „Ist eine sexuelle Aktivität eines Erwachsenen mit Minderjährigen in Form der Belästigung, der sexuellen Nötigung oder der Vergewaltigung. Hierbei wird die körperliche Entwicklung, die seelische Entwicklung und die sexuelle Selbstbestimmung des Minderjährigen stark gefährdet.“
Vgl. Zitat Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – Was ist sexueller Missbrauch
3.2.2 Risikoanalyse und Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls im Alltag
In unserer Kindertagesstätte steht das Wohl der uns anvertrauten Kinder im Mittelpunkt aller pädagogischen Entscheidungen und Handlungen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, analysieren wir regelmäßig potenzielle Risiken im pädagogischen Alltag und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab, die dem Schutz der Kinder dienen. Dabei orientieren wir uns an unserem Verhaltenskodex, fachlichen Standards sowie an den individuellen Bedürfnissen und Rechten der Kinder. Die folgenden Ausführungen zeigen exemplarisch, wie wir Risiken erkennen, bewerten und durch präventive Maßnahmen im Alltag minimieren.
Im Rahmen der Konzeptentwicklung unserer Einrichtung wurde eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, die sich mit verschiedenen Aspekten der pädagogischen Arbeit und des Kinderschutzes auseinandersetzt. Ziel dieser internen Erhebung war es, potenzielle Unsicherheiten und strukturelle Herausforderungen im Alltag zu identifizieren und daraus gezielte Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Schutz der uns anvertrauten Kinder abzuleiten.
Die Analyse hat ergeben, dass insbesondere Themen wie professionelle Nähe und Distanz, körperliche Kontaktgestaltung, Transparenz gegenüber Eltern sowie die räumliche Gestaltung der Einrichtung eine zentrale Rolle spielen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und weitere geplant.
So wurden beispielsweise klare Regeln für den Umgang mit Nähe und Körperkontakt etabliert, die sich an den Bedürfnissen und der Zustimmung der Kinder orientieren. Rückzugsräume wurden bewusst gestaltet und die bauliche Struktur – etwa durch Sichtschutz in Sanitärbereichen – verbessert. Auch die Kommunikation mit Eltern wurde intensiviert.
Darüber hinaus wurden Fortbildungen zu sexualpädagogischen Themen durchgeführt und regelmäßige Reflexionen im Team verankert, um eine gemeinsame Haltung zu stärken und die pädagogische Arbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Einführung eines sexualpädagogischen Konzeptes, das gemeinsam mit dem Team erarbeitet wurde, schafft zusätzliche Orientierung und Transparenz.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen fortlaufend in unsere pädagogische Praxis ein und dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Schutzkonzepte. Unser Ziel ist es, eine vertrauensvolle, sichere und entwicklungsfördernde Umgebung für alle Kinder zu gewährleisten – im engen Austausch mit Eltern und Fachkräften.

3.2.3 Verhaltenskodex für Mitarbeitende
In den Kindertagesstätten und Horten der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin sollen die betreuten Kinder als auch die Mitarbeitenden anhand der folgenden Verhaltensregeln geschützt werden:
Wir achten und respektieren die Rechte der Kinder, die unsere Einrichtungen besuchen und behandeln sie nach dem Gleichheitsgrundsatz.
Wir entwickeln keine ausschließenden Beziehungen zu einzelnen Kindern.
Wir behandeln die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Wir achten hierbei ihre Bedürfnisse und persönlichen Grenzen.
Wir halten eine professionelle Distanz zu den Kindern, auf der Beschreibung unseres Aufgabenfeldes, ein.
Wir verteilen Aufgaben geschlechtsneutral.
Wir sensibilisieren die Kinder zu Themen, die eine kulturelle Aneignung darstellen.
Wir halten uns an den Datenschutz bei Foto- und Filmaufnahmen und respektieren hierbei auch die Meinung der Kinder, welche wir uns je nach Entwicklungsstand einholen. Kinder werden nie unbekleidet fotografiert sowie in Pflegesituationen.
Wir fragen die Kinder altersentsprechend nach Erlaubnis für Körperkontakt und benennen dessen Zweck (z.B. auf den Stuhl helfen, Windel wechseln). Liebevolle Zuwendung (z.B. Umarmung) erfolgt nur als Erwiderung eines kindlichen Bedürfnisses und mit dem Einverständnis der Kinder. Wir nehmen nicht den Körperkontakt zu Kindern auf, um eigene Bedürfnisse (nach Nähe etc.) zu befriedigen.
Wir küssen keine Kinder und versuchen beim Bedürfnis eines Kindes uns zu küssen, dies erklärend abzuwenden.
Wir achten auf einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander. Es wird eine vertrauensvolle Teamkultur angestrebt, in der auch kritisches Feedback zwischen den Kolleginnen und Kollegen angebracht werden kann. Wir thematisieren in Teamsitzungen Verhaltensweisen/Handlungen von Kolleginnen und Kollegen, die uns außerhalb dieses Verhaltenskodex zu liegen scheinen. Konflikte werden niemals vor den Kindern ausgetragen.
Bei herausfordernden Situationen sollen die Mitarbeitenden nach Hilfe fragen. Mitarbeitende, die herausfordernde Situationen zwischen einem Kind und einem Mitarbeitenden beobachten, bieten nach Möglichkeit immer ihre Hilfe an.
Ist es notwendig ein Kind einzeln zu betreuen, dann geschieht dies nur in Teamabsprache. Die anderen Kolleginnen wissen immer wo die pädagogische Fachkraft mit dem Kind ist.
Wird ein Badeangebot unterbreitet, müssen die teilnehmenden Kinder Badebekleidung –oder Badewindeln tragen.
Die eigenen äußeren Geschlechtsorgane (Penis, Hoden, Vulva) sowie die weibliche Brust werden nicht vor den Kindern entblößt u.a. beim Umziehen, Toilettengang, Saunagang usw.
Kinder werden im geschützten Rahmen umgezogen (verborgen vor den Blicken Externer).
Wir bezeichnen die Geschlechtsteile vor den Kindern anatomisch korrekt.
Wir nötigen Kinder zu keinen Handlungsweisen u.a. Schlafen (Schlaf anordnen oder verbieten), Trinken und Essen (Probierhappen, gegen den Willen füttern, Essen vorenthalten).
Sämtliche Formen von Fixierungen wenden wir nicht an u.a. festbinden, Lätzchen durch Teller beschweren, Pucken und Stuhl zu dicht an den Tisch stellen.
Sämtliche Formen der körperlichen, psychischen, sexuellen Gewalt wenden wir nicht an.
Situationen mit Kindern, in denen diese ein erhöhtes Gewaltpotential zeigen, lösen wir nach Möglichkeit mit zwei pädagogischen Fachkräften.
Wir bestrafen Kinder nicht, sondern sprechen logische Konsequenzen aus.
Wir sprechen mit den Kindern und Mitarbeitenden in einem freundlichen Ton und angemessener Lautstärke. Wir nutzen freundliche Worte.
Wir schützen Kinder vor Gewalt z.B. körperliche Auseinandersetzungen zwischen Kindern.
Wir informieren die Eltern über alle uns bekannten Verletzungen des Kindes, die es sich während der Betreuung selbst oder durch Fremdeinwirkung hinzugezogen hat.
Wir lassen uns nicht von den persönlichen Wünschen der Eltern bezüglich der Erfüllung von Grundbedürfnissen und Rechten der Kinder entgegen des Verhaltenskodex beeinflussen.
Wir entschuldigen uns gegenüber den Kindern bei eigenem Fehlverhalten.
3.2.4 Verfahren bei dem Verdacht einer internen Kindeswohlgefährdung
Beobachtung & Dokumentation
Keine interne Kommunikation
Unverzügliche Information an den Träger
Direkte Weitergabe der Dokumentation an den Träger
Leitung agiert nicht eigenständig, sondern übergibt den Fall vollständig
Gemeinsame Einschätzung der Lage
Entscheidung über Einbeziehung einer Insoweit Erfahrenen Fachkraft oder anderer externer Stellen
Kontakt zur Fachaufsicht (über den Träger)
Eventuell Kontakt Jugendamt (Leitung)
Bei gewichtigen Anhaltspunkten: Meldung durch den Träger gemäß § 8a SGB VIII
Meldung an Aufsichtsbehörde
Sofortige Maßnahmen zum Schutz des Kindes (z. B. Freistellung der verdächtigten Person)
Träger entscheidet über arbeitsrechtliche Schritte und weitere Kommunikation
Fallauswertung mit dem Träger
ggf. Anpassung des Schutzkonzepts und interne Fortbildungen – ohne Fallbezug im Team
3.3 Sexualpädagogisches Konzept
Das sexualpädagogische Konzept soll als strukturierter Leitfaden dienen, der den Umgang mit kindlicher Sexualität in unserer Kita beschreibt. Er dient der Prävention, Orientierung und dem Schutz der Kinder und unterstützt die ErzieherInnen dabei, professionell und sensibel mit dem Thema umzugehen.

3.3.1 Grundhaltung zur kindlichen Sexualität
Wir verstehen kindliche Sexualität als natürlichen und gesunden Teil der Entwicklung. Kinder zeigen Neugier, erkunden ihren Körper und suchen Nähe – nicht aus einem sexuellen Bedürfnis im Erwachsenen-Sinn, sondern im Rahmen ihrer individuellen Reifung. Diese Prozesse begleiten wir achtsam und professionell.
Was uns wichtig ist
Wir begegnen kindlicher Sexualität mit Offenheit und Respekt. Scham und Tabus haben bei uns keinen Platz – stattdessen schaffen wir Raum für Fragen, Gefühle und Vertrauen.
Wir benennen die Geschlechtsorgane anatomisch korrekt. Wir verwenden dabei die Fachausdrücke, um eine Aufdeckung von Missbrauch besser ermöglichen zu können. Kinder haben ein Recht auf klare, ehrliche Sprache. Nur wenn sie die richtigen Worte kennen, können sie ihre Erfahrungen, Gefühle und Grenzen ausdrücken. Wir schenken ihnen diese Sprache, um sie zu stärken und zu schützen.
Wir achten auf Grenzen – unsere und die der Kinder. Wir vermitteln, dass jede Berührung Zustimmung braucht, und stärken Kinder darin, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und zu kommunizieren.
Wir sehen uns als verlässliche Bezugspersonen. Durch unser Verhalten geben wir Orientierung und Sicherheit. Wir reagieren sensibel auf kindliche Ausdrucksformen und greifen angemessen ein, wenn es nötig ist.
Wir arbeiten als Team gemeinsam an einer reflektierten Haltung. Im Austausch miteinander entwickeln wir Klarheit, Sicherheit und ein gemeinsames Verständnis, wie wir mit sexualpädagogischen Themen umgehen.
Wir beziehen Eltern transparent in unsere Arbeit ein. Durch vertrauensvolle Kommunikation fördern wir eine gute Zusammenarbeit und zeigen auf, wie wichtig Sexualpädagogik für die gesunde Entwicklung ihrer Kinder ist.
3.3.2 Förderung von Körperbewusstsein und Selbstwert
Wir begleiten Kinder dabei, ein positives Verhältnis zu ihrem Körper zu entwickeln. Körperwahrnehmung ist für Kinder eine zentrale Erfahrung, die mit Lust, Neugier und Bedürfnissen verbunden ist. Wir schaffen Räume, in denen Kinder sich selbst erfahren und ihren Körper als etwas Eigenes und Wertvolles erleben können.
Unsere Grundsätze
Wir vermitteln, dass jeder Körper einzigartig und wertvoll ist. Unabhängig von äußeren Merkmalen oder gesellschaftlichen Vorstellungen stärken wir die Vielfalt körperlicher Erscheinung und Identität.
Wir fördern die Wahrnehmung und Sprache für den eigenen Körper. Kinder lernen bei uns, über ihren Körper zu sprechen, ihn zu benennen und sich selbst bewusst wahrzunehmen – altersgerecht und wertfrei.
Wir unterstützen Kinder darin, Stolz auf sich selbst zu entwickeln. Lob, Ermutigung und achtsame Begleitung helfen dabei, das Selbstwertgefühl zu stärken und ein stabiles Ich zu formen.
Wir nehmen Empfindungen und Signale der Kinder ernst. Wenn Kinder zeigen, dass sie etwas angenehm oder unangenehm finden, reagieren wir sensibel und bestärken sie darin, ihren Empfindungen zu vertrauen.
Wir schaffen eine Atmosphäre von Wertschätzung und Sicherheit. Unsere Haltung im Alltag, in der Körperpflege, beim Spielen und Lernen ist geprägt von Achtung und Fürsorge.
3.3.3 Regeln für Doktorspiele und Körpererkundung
Kindliche Doktorspiele und Körpererkundungen sind Ausdruck natürlicher Neugier und Teil der sexuellen Entwicklung. Sie dürfen stattfinden, solange sie im Rahmen des kindlichen Spiels bleiben und bestimmte Regeln eingehalten werden:
Freiwilligkeit: Alle beteiligten Kinder müssen freiwillig mitspielen. Zwang oder Druck ist nicht erlaubt, Erpressung der Kinder untereinander darf nicht erfolgen.
Gegenseitiger Respekt: Die persönlichen Grenzen jedes Kindes sind zu achten. Ein „Nein“ wird sofort akzeptiert.
Altersangemessenheit: Die Spiele finden unter gleichaltrigen Kindern statt. Ein Altersunterschied von mehr als zwei Jahren wird kritisch betrachtet, da dadurch ein Machtgefälle entstehen kann – sei es durch körperliche Überlegenheit, sprachliche Dominanz oder unterschiedliche soziale Kompetenzen. Unter Gleichaltrigen kann solch ein Machtgefälle ebenfalls bestehen, dies ist von den Fachkräften fallabhängig einzuschätzen. Auch die Gruppenkonstellation spielt eine Rolle: Je größer die Anzahl der Kinder, desto höher das Risiko für ungleiche Dynamiken. Pädagogische Fachkräfte achten daher sensibel auf Ausgewogenheit und greifen bei Bedarf regulierend ein.
Privatsphäre: Doktorspiele dürfen nur in geschützten, nicht einsehbaren Bereichen stattfinden – jedoch nicht in völliger Isolation.
Keine Hilfsmittel oder Gegenstände: Es werden keine Spielzeuge, Stifte oder andere Gegenstände zur Körpererkundung verwendet.
Keine Nachahmung von Erwachsenenverhalten: Spiele mit sexuellen Handlungen, die aus Medien oder Erwachsenenverhalten stammen, sind nicht erlaubt.
Fachliche Begleitung: Pädagogische Fachkräfte beobachten sensibel, greifen bei Grenzverletzungen ein und bieten Gespräche zur Reflexion an.
Diese Regeln werden regelmäßig im Team reflektiert und kindgerecht vermittelt, um eine sichere und entwicklungsfördernde Umgebung zu gewährleisten.
3.3.4 Grenzen setzen und respektieren lernen
Das Erkennen, Formulieren und Respektieren von persönlichen Grenzen ist ein zentraler Bestandteil der sexualpädagogischen Arbeit. Kinder sollen darin gestärkt werden, ihre eigenen körperlichen und emotionalen Grenzen wahrzunehmen und die Grenzen anderer zu achten.
Selbstwahrnehmung fördern: Kinder werden ermutigt, ihre Gefühle und Körperempfindungen zu benennen – z. B. durch Gespräche, Bilderbücher oder Rollenspiele.
„Nein“ sagen dürfen: Es wird vermittelt, dass ein „Nein“ oder „Stopp“ jederzeit erlaubt ist und respektiert werden muss – unabhängig von der Situation oder dem Gegenüber.
Grenzen anderer achten: Kinder lernen, auf Signale anderer zu achten und deren Wünsche und Ablehnung ernst zu nehmen.
Konfliktlösung üben: In alltäglichen Situationen werden gewaltfreie Strategien zur Konfliktlösung und zum Umgang mit Grenzverletzungen eingeübt.
Vorbildfunktion der Fachkräfte: Pädagogische Fachkräfte leben einen achtsamen und respektvollen Umgang vor und greifen bei Grenzverletzungen konsequent und sensibel ein.
Raum für Rückzug und Schutz: Kinder haben Zugang zu Rückzugsorten und dürfen sich jederzeit aus Situationen entfernen, die ihnen unangenehm sind.
Ziel ist es, Kinder in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und ihnen soziale Kompetenzen zu vermitteln, die sie langfristig vor Übergriffen schützen und ein respektvolles Miteinander fördern.
3.3.5 Umgang mit Fragen der Kinder
Kinder stellen Fragen zu Körper, Gefühlen und Sexualität aus echtem Interesse und in dem Wunsch, die Welt zu verstehen. Diese Fragen verdienen ernsthafte, altersgerechte und wertfreie Antworten.
Offene Gesprächskultur fördern: Fragen zu Körper und Sexualität sind willkommen. Kinder sollen wissen, dass sie mit ihren Anliegen gehört und ernst genommen werden.
Altersgerechte Antworten geben: Fachkräfte antworten ehrlich, aber kindgerecht – orientiert am Entwicklungsstand und der konkreten Fragestellung.
Keine Tabuisierung: Es wird vermieden, Themen als „peinlich“ oder „verboten“ darzustellen. Stattdessen wird eine wertschätzende Haltung vermittelt.
Emotionale Sicherheit bieten: Kinder sollen sich sicher fühlen, wenn sie Fragen stellen – ohne Angst vor Ablehnung oder Spott.
Grenzen der Fachkräfte respektieren: Auch pädagogische Fachkräfte dürfen eigene Grenzen haben. In solchen Fällen wird das Gespräch wertschätzend beendet oder an geeignete Stellen weitervermittelt.
Eltern einbeziehen: Bei sensiblen oder wiederkehrenden Fragen wird – je nach Situation – das Gespräch mit den Eltern gesucht, um eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.
Ziel ist es, Kindern Orientierung zu geben, ihre Neugier zu begleiten und sie in ihrer sprachlichen und emotionalen Ausdrucksfähigkeit zu stärken.
3.3.6 Zusammenarbeit mit Eltern (Elterngespräche, Infoabende)
Die sexualpädagogische Arbeit lebt von einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit mit den Eltern. Sie sind die wichtigsten Bezugspersonen der Kinder und sollen aktiv in die pädagogische Haltung und Praxis einbezogen werden.
Offene Kommunikation: Fragen, Sorgen und Anregungen der Eltern werden ernst genommen und in einem wertschätzenden Rahmen besprochen.
Elterngespräche: Bei individuellen Anliegen oder Beobachtungen im Bereich kindlicher Sexualität bieten Fachkräfte vertrauliche Gespräche an, um gemeinsam Lösungen und Perspektiven zu entwickeln.
Informationsabende und Workshops: Anlassbezogene Veranstaltungen informieren über Inhalte des sexualpädagogischen Konzepts, kindliche Sexualentwicklung und den Umgang mit Fragen oder Grenzsetzung.
Transparenz schaffen: Eltern erhalten Einblick in die pädagogischen Methoden und Regeln – z. B. zu Doktorspielen, Körpererkundung oder dem Umgang mit Kinderfragen.
Gemeinsame Haltung entwickeln: Ziel ist es, eine gemeinsame Sprache und Haltung zu fördern, die das Kind in seiner Entwicklung unterstützt und schützt.
Materialien zur Verfügung stellen: Auf Wunsch werden Broschüren, Buchempfehlungen oder weiterführende Links bereitgestellt, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.
Die Zusammenarbeit mit Eltern ist ein zentraler Bestandteil der sexualpädagogischen Arbeit und trägt wesentlich dazu bei, Kinder in ihrer Selbstwahrnehmung und Selbstbestimmung zu fördern.
3.3.7 Schutz vor sexualisierter Gewalt
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein zentrales Anliegen der pädagogischen Arbeit. Einrichtungen tragen die Verantwortung, sichere Räume zu schaffen, in denen Kinder vor Übergriffen geschützt sind und sich frei entfalten können.
Prävention durch Aufklärung: Kinder werden altersgerecht über ihre Rechte, Körpergrenzen und das Recht auf Hilfe informiert. Sie lernen, zwischen guten und schlechten Berührungen zu unterscheiden.
Sensibilisierung des Teams: Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig geschult, um Anzeichen von sexualisierter Gewalt zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Vertrauensvolle Ansprechpersonen: Kinder wissen, an wen sie sich wenden können, wenn ihnen etwas unangenehm ist oder sie Hilfe brauchen.
Dokumentation und Transparenz: Auffälligkeiten und Gespräche werden professionell dokumentiert und bei Bedarf mit externen Fachstellen abgestimmt.
Zusammenarbeit mit Fachstellen: Die Einrichtung kooperiert mit Beratungsstellen, Kinderschutzdiensten und gegebenenfalls der Polizei, um im Ernstfall schnell und kompetent handeln zu können.
Elternarbeit: Eltern werden über das Schutzkonzept informiert und in die Präventionsarbeit einbezogen – z. B. durch Infoabende oder Materialien.
Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit und des gegenseitigen Respekts zu fördern, in der sexualisierte Gewalt keinen Raum hat und Kinder in ihrer Würde geschützt werden.
3.3.8 Fortbildung und Reflexion im Team
Die kontinuierliche Schulung von Fachkräften ist eine tragende Säule für wirksamen Kinderschutz. Nur gut informierte und sensibilisierte Mitarbeitende können Risiken frühzeitig erkennen, angemessen auf Verdachtsfälle reagieren und präventive Maßnahmen gezielt umsetzen.
Regelmäßige Fortbildungen: Fachkräfte nehmen an Schulungen teil, die aktuelle Erkenntnisse zu sexualisierter Gewalt, rechtlichen Grundlagen und Handlungskompetenzen vermitteln.
Stärkung der Handlungssicherheit: Schulungen fördern das Bewusstsein für die eigene Verantwortung und geben Sicherheit im Umgang mit sensiblen Situationen.
Einheitliche Haltung im Team: Gemeinsame Reflexionen und Fortbildungen schaffen klare Standards und eine einheitliche Haltung gegenüber Kinderschutzthemen.
Raum für Austausch und Selbstreflexion: Das Team erhält die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen, Unsicherheiten zu besprechen und sich gegenseitig zu stärken.
Verankerung im Qualitätsmanagement: Fortbildung und Reflexion sind fest im Konzept der Einrichtung verankert und werden regelmäßig evaluiert.
Ein starkes Team, das sich seiner Verantwortung bewusst ist und kontinuierlich dazulernt, bildet die Grundlage für einen sicheren und achtsamen Umgang mit Kindern.
3.3.8 Verfahren bei sexuellen Übergriffen unter Kindern
Handlungsschritte
Ruhe bewahren, keine suggestiven Fragen stellen.
Sofortige Schutzmaßnahmen bei eindeutiger Beobachtung oder Meldung.
Klare Haltung gegenüber dem übergriffigen Verhalten (nicht gegenüber dem Kind).
Präventive Stärkung des betroffenen Kindes.
Dokumentation aller Beobachtungen und Aussagen.
Information an die Leitung und Einberufung einer Fallberatung (Erzieher, Kinderschutzbeauftragte, Leitung)
Kommt es zur Einschätzung „akute Gefährdung“, dann Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft.
Gespräche mit Eltern in geschütztem Rahmen, getrennt und sensibel geführt.
Umgang mit dem übergriffigen Kind
Klare Grenzsetzung ohne Schuldzuweisung.
Besprechung von Verhaltensregeln, Beobachtung der Umsetzung.
Schutzmaßnahmen innerhalb der Einrichtung (z. B. Toilettengänge begleiten).
Dokumentation der Maßnahmen
Wiederholt sich das übergriffige Verhalten, weitere Schritte unter Hinzuziehung einer Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt in Kindertageseinrichtungen.
Elternarbeit
Beratung durch Fachstellen zur Gesprächsvorbereitung.
Sensible, getrennte Gespräche mit Eltern beider Kinder.
Vermittlung von Unterstützungsangeboten.
Gespräche immer zu zweit führen, dokumentieren.
Information des Trägers
Meldung an Aufsichtsbehörde
Kitaintern
Austausch im Team, ggf. mit externer Fachberatung.
Überprüfung des Raumkonzepts und pädagogischer Alltagspraxis.
Klare Regelabsprachen mit Kindern zum Thema Körper und Grenzen.
3.4 Partizipation und Rechte von Kindern
Der Begriff Partizipation wird übersetzt mit Beteiligung, Teilhabe, Mitwirkung, Mitsprache und Einbeziehung.
Partizipation als Kinderrecht, bildet die Grundlage einer jeden demokratischen Gesellschaft. Demokratie muss gelebt und eingeübt werden. Dies beginnt sowohl in der Familie als auch in der Kita.
Im Kindergarten bedeutet dies, dass die Kinder in Ereignisse und Entscheidungsprozesse, die das Zusammenleben betreffen, einbezogen werden. Ein wichtiges Erziehungsziel ist, dass die Kinder lernen, ihre eigenen Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern. Kinder erfahren durch Partizipation, dass sie und ihre Interessen gehört werden, dass ihre Meinung zählt. Dadurch gewinnen sie Eigenständigkeit und Selbstvertrauen. Für jedes Kind ist es daher wichtig, zu erleben: „Ich bin richtig und wichtig.“ Das heißt keinesfalls, dass immer nur der eigene Wille zählt, denn auch die Bedürfnisse der Gemeinschaft müssen bedacht werden und in den Entscheidungsprozess einfließen. Die Kinder sollen lernen, einander zuzuhören und Kompromisse eingehen zu können. Kinder sollen im Alltag in die Lage versetzt werden, ihre Beteiligungsrechte auszuüben und dabei Erfahrungen zu sammeln. Information, Mitsprache und Mitentscheidung / Mitbestimmung sind die wesentlichen Stufen der Beteiligung. Die Mittel zur Umsetzung entsprechen dem Entwicklungsstand der Kinder und deren Persönlichkeit.
Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren müssen zwischen den Beteiligten verabredet werden.
Wir verfolgen hierbei folgende Ziele:
die Kinder sich mit ihrer Umwelt kritisch auseinandersetzen können
sie ihre Freizeit selbst gestalten lernen
sie lernen, mit Konflikten umzugehen
ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt wird
sie lernen, für ihr Handeln einzustehen
sie die Bedürfnisse Anderer erkennen und berücksichtigen
sie ihre Selbständigkeit in hohem Maße weiterentwickeln
Diese Ziele stehen im Einklang mit den Erziehungszielen, die in den gesetzlich verankerten Erziehungsrechten und den einschlägigen Fachgesetzen formuliert sind. Diesen gesetzlichen Regelungen sind gemein, dass die jeweiligen Erziehungsberechtigten angehalten sind, Kinder fortlaufend zu wachsender Selbständigkeit zu erziehen. Unsere Arbeit hierbei ist, den Kindern Freiräume für eigenständiges Handeln zu schaffen und sie gleichzeitig zu befähigen, diese Freiräume eigenverantwortlich zu nutzen.
Unsere Umsetzung:
wo, womit, mit wem, spiele ich in der Freizeit?
wieviel esse ich, esse ich es überhaupt?
freiwillige Beteiligung an Aktivitäten
Mitspracherecht bei der Anschaffung von Spielmaterialien und der Raumgestaltung
Beteiligung an der Feriengestaltung bzw. Festen
In unserem Kitaalltag haben unsere Kinder zahlreiche Möglichkeiten sich zu beteiligen:
Freispiel: Das freie Spiel stellt einen elementaren Grundpfeiler des partizipatorischen Handelns dar. In ihm können die Kinder ihren Bedürfnissen entsprechend, die freie Entscheidung über ihre individuelle Spielsituationen treffen. In demokratischen Prozessen oder aber auch allein, können Entscheidungen zu Spielort, Spielpartnern und Spielideen getroffen werden.
Angebote und Projekte: Angebote und Projekte erfolgen grundsätzlich auf der Basis der Freiwilligkeit. Unsere Kinder entscheiden demzufolge selbstständig und individuell, an welchen Aktionen sie mitwirken und teilhaben wollen. Der Interessentag stellt hierbei eine gute Plattform dar, um den Kindern ihre aktive Rolle in der Entscheidungsfindung zu verdeutlichen.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Kindertagesstätte allgegenwärtig und umzusetzen. Wir sehen uns als Einrichtung in der Pflicht, das Kind bei der Wahrnehmung seiner Rechte zu unterstützen. Folgende Kinderrechte sind uns dabei besonders
wichtig:
Recht auf Respekt und Achtung seiner Persönlichkeit
private Angelegenheiten und Wünsche der Kinder werden respektiert
Unterstützung der Kinder untereinander, ihre Privatsphäre und die der anderen Kinder wahrzunehmen und zu wahren
Daten der Kinder werden von allen Mitarbeiter/innen vertraulich behandelt
Recht auf Mitbestimmung und Entscheidungsmöglichkeiten im Alltag
freiwillige Teilnahme an Aktivitäten
freie Wahl des Spielpartners
Rückzugsmöglichkeiten drinnen und draußen
große Auswahl an Materialien
vielfältiges Projektangebot
Dekoration mit den Werken der Kinder
Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
respektvoller und wertschätzender Umgang
Hilfe bei Konfliktbewältigung
Konfliktlösungsstrategien werden angeregt/begleitet durch die Pädagogen
„Nein" zu sagen ist erlaubt
Recht auf aktive, positive Zuwendung und Wärme
vertrauensvolle Beziehung zwischen Pädagogen und Kindern
aktives Erkennen und Eingehen auf die aktuellen Bedürfnisse der Kinder
Akzeptanz und Toleranz gegenüber den Lebenssituationen der Kinder
Die Kinderrechte sind ein besonderer Teil der Menschenrechte. Darum fördern wir gemeinsam die Umsetzung in unserer Einrichtung.
3.5 Ideen- und Beschwerdemanagement
Jede Beschwerde ist ein Schatz, den es zu bergen gilt und der uns in unserer pädagogischen Arbeit voranbringt.
Wir freuen uns über Anregungen und möchten eine hohe Elternzufriedenheit erreichen. Gerne können uns Ideen und Beschwerden mündlich oder durch das Ideen-/ Beschwerdeformular schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer anonymen Meldung gibt es die Möglichkeit, das Formular in den Hausbriefkaten der Einrichtung zu werfen.
Die Beschwerdekultur ist geprägt von Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeitenden und dem Ausüben der Vorbildfunktion gegenüber den Kindern. Die Mitarbeitenden des Trägers gehen wertschätzend miteinander um und führen eine offene Kommunikation. In den Kita-Teams herrscht Einigkeit über eine offene Fehlerkultur und eine reklamationsfreundliche Haltung. Mit den Beschwerden wird sachlich, vertrauens- und respektvoll umgegangen. Die Erarbeitung von Lösungen ist eine verbindliche und i.d.R. gemeinsame Aufgabe des gesamten Kita-Teams.
Das Ideen-/ Beschwerdeformular ist auf unserer Homepage frei zugänglich.
3.5.1 Beschwerdeverfahren für Eltern
In unseren kommunalen Kindertagesstätten können sich die Eltern mit ihren Ideen, Anregungen und Beschwerden an die pädagogischen Fachkräfte, die Kita-Leitung, die Elternvertretung, den Kita-Ausschuss und den Träger wenden. Hierzu werden verschiedene Gelegenheiten durch die pädagogischen Fachkräfte, Leitung, Träger geschaffen, u.a. persönliche Gespräche, Elternabende und Elternbefragungen. Die Eltern werden über das Beschwerdeverfahren der Einrichtung beim Aufnahmegespräche vorab informiert. Der Prozess ist durch gegenseitige Wertschätzung gekennzeichnet.
Beschwerden können auch anonym durch unser Ideen- und Beschwerdeformular an die Einrichtung herangetragen werden.
Die Leitung schafft situationsunabhängige Ideen- und Beschwerdemöglichkeiten durch die regelmäßige Nutzung von Elternbefragungen.
Beschwerdeführer sollten zunächst immer direkt die betreffende Person mit der Beschwerde/Idee kontaktieren und bei Weiterbestehen des Sachverhalts anschließend die nächst höhere Ebene ansprechen. Jede Einrichtung bietet anhand der Ideen- und Beschwerdeformulare die Möglichkeit sich anonym beschweren zu können. Diese Formulare sind im Briefkasten der Einrichtung einzureichen, welcher täglich geleert und somit täglich bearbeitet wird.
3.5.2 Beschwerdeverfahren für Mitarbeitende
In unseren kommunalen Kindertagesstätten haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich mit ihren Ideen, Anregungen und Beschwerden an die Kita-Leitung, den Träger oder den Personalrat zu wenden. Den Rahmen bieten wir durch regelmäßige Personalgespräche, Teamabsprachen, sowie Fachrunden des Trägers. Der Prozess ist durch gegenseitige Wertschätzung gekennzeichnet.
3.5.3 Beschwerdeverfahren für Kinder
Jedes Kind hat das uneingeschränkte Recht sich jederzeit zu beschweren, auch und insbesondere über pädagogische Fachkräfte. Die Beschwerden dürfen in jeder denkbaren Form zum Ausdruck gebracht werden (außer es gefährdet Dritte). Es ist Aufgabe der pädagogischen Fachkraft diese Verhaltens- und Ausdrucksweisen als Form der Beschwerden anzuerkennen und zu übersetzen. Das Team ist sich einig darüber, dass Kinder nicht „petzen“, sondern dies als Form der Beschwerde von Kindern anerkannt und adäquat hierauf eingegangen wird.
Die pädagogischen Fachkräfte eröffnen den Kindern verschiedene Wege der Meinungsäußerung und motivieren sie durch eine grundsätzlich offene Gesprächskultur- und Aushandlungsbereitschaft. Die Kinder können sich bei Beschwerden/Problemen bei ihren Eltern und den pädagogischen Fachkräften der Einrichtung beschweren. Es herrscht eine Übereinkunft unter den pädagogischen Fachkräften, dass es in Ordnung ist, sich gegenseitig auf kindliche Beschwerden hinzuweisen.
Die pädagogischen Fachkräfte besprechen zuerst mit den Kindern, wie ihre Ideen und Beschwerden behandelt werden sollen. Danach wird ggf. mit der betreffenden Fachkraft oder dem Kind gesprochen und ggf. das Thema in die Kindergruppe getragen. Säuglinge und Kleinkinder erhalten auf ihre Beschwerden eine prompte Rückmeldung, da diese sonst an Relevanz für sie verlieren.
Die Beschwerden der Kinder werden dokumentiert. Die Ergebnisse der Ideen- und Beschwerdeäußerung werden dem Kind vermittelt und mit ihm reflektiert.
3.6 Umgang mit Strafen und Konsequenzen
Pädagogische Vereinbarungen werden gemeinsam mit den Kindern getroffen. Werden sie nicht eingehalten oder Grenzen verletzt, ist pädagogisches Handeln erforderlich. Für unser Team gilt, dass Strafen keine Erziehungsmittel sind:
Sie erzeugen Frustration und Aggression.
Sie verhindern eigenständiges und selbstbestimmtes Lernen.
Die Kinder erkunden ihre Umwelt nicht mehr aktiv und trauen sich weniger zu.
Konsequenzen sollen Kindern ermöglichen, ihr Verhalten anders zu gestalten und somit im positiven Sinn Lernerfahrungen ermöglichen. Ein Fehler im Tun ist eine Lernchance.
3.7 Unser Verständnis zur Aufsichtspflicht
Unsere pädagogische Arbeit ist gesetzlich geregelt. §1Abs.1 SGB VIII sagt aus: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Unser Auftrag besteht deshalb darin, Kindern einen möglichst weiten Spielraum zu geben. Dabei lernen sie, mit Risiken und Gefahren umzugehen und sie besser zu bewältigen. Bei uns werden Kinder nicht ständig überwacht. Sie dürfen in den Räumen, im Kitagarten eine Zeit lang allein spielen. Pädagogische Gesichtspunkte und Sicherheitsaspekte werden gegeneinander abgewogen. Grundsätzlich gilt: „Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist (…) kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein.“ (Hundmeyer, Simon, 2011. Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen. 7. Auflage, Kronach: Carl Link, Seite 12) Gemeinsam erarbeiten wir die Regeln in den einzelnen Bereichen. Um sinnvoll pädagogisch handeln zu können, beobachten und berücksichtigen wir den Entwicklungsstand des Kindes und schätzen jede Situation individuell ein.
4. Pädagogische Konzeption
4.1 Der gesetzliche Auftrag
Der Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin ergibt sich aus dem §3 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburgs.
Kindertagesstätten haben insbesondere die Aufgabe,
die Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot zu fördern,
den Kindern Erlebnis-, Handlungs- und Erkenntnismöglichkeiten ausgehend von ihren Bedürfnissen in ihrem Lebensumfeld zu erschließen,
die Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit der Kinder zu stärken, unter anderem durch eine alters- und entwicklungsgemäße Beteiligung an Entscheidungen in der Einrichtung,
die Entfaltung der körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder sowie ihrer seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte zu unterstützen, regelmäßig den Entwicklungsstand der Kinder festzustellen und dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln,
die unterschiedlichen Lebenslagen, kulturellen und weltanschaulichen Hintergründe sowie die alters- und entwicklungsbedingten Bedürfnisse der Jungen und Mädchen zu berücksichtigen; im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden ist die Vermittlung und Pflege der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur zu gewährleisten,
das gleichberechtigte, partnerschaftliche, soziale und demokratische Miteinander sowie das Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderungen zu fördern,
eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten,
einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt zu vermitteln und einen nach ökologischen Gesichtspunkten gestalteten Lernort zu bieten.
Eine weitere Grundlage der pädagogischen Arbeit stellen die „erweiterten Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg“ für uns dar.
Die Grundsätze bestimmen dafür thematisch gegliederte Bildungsbereiche, die den vorhandenen Bildungsfähigkeiten von Kindern entsprechen. Sie fordern die Träger und die Fachkräfte in den Einrichtungen auf, den Mädchen und Jungen Erfahrungen in diesen Bildungsbereichen zu eröffnen und diese in unterstützender und herausfordernder Weise pädagogisch zu begleiten.
4.2 Die erweiterten Grundsätze elementarer Bildung
4.2.1 Bild vom Kind
Wir sehen das Kind als eigenständige Persönlichkeit mit Wünschen, Interessen, Bedürfnissen, Gefühlen, Würde. Wir stärken es in der Entwicklung und Entfaltung seiner Individualität und holen es dabei dort ab, wo es sich befindet.
Dabei begegnen wir ihm immer auf Augenhöhe. Wir bestärken die Kinder in ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen und achten dabei auf Signale jedes Einzelnen. Die Struktur des Tages ermöglicht den Kindern, sich als Teil der Gemeinschaft zu erleben,
z.B. gemeinsame Mahlzeiten, Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale und gemeinsame Feste. Die Kinder erfahren, dass sie durch eigene Ideen und Aktivitäten den Tag der Gruppe mitgestalten können.
Um ein Verständnis für sich selbst und andere in der Gemeinschaft zu entwickeln, benötigt das Kind soziale und emotionale Kompetenzen. Wir begegnen ihm mit Respekt und Wertschätzung und begleiten das Kind bei seiner Selbstfindung.
Das Kind lernt im und durch das Spiel. Wir unterstützen die Kinder dabei, sich neugierig und wissenshungrig die Welt zu erschließen und regen sie in ihren Selbstbildungsprozessen an. „Das Spiel ist der Weg der Kinder zur Erkenntnis der Welt, in der sie leben.“ Maxim Gorki
Unsere Kita sieht sich als „Lernende Organisation“. Durch ständige Reflexion der eigenen Arbeit und kollegialen Austausch bildet sich jede Erzieherin ständig fort. In der Arbeit mit den Kindern und Erziehungspartnern erfahren sich die Erzieherinnen selbst als Lernende und Forschende.
In unserer Kita finden Kinder Räume vor, in denen sie sich wohlfühlen und entfalten können. Sie treten selbstbestimmt mit Personen gleicher und anderer Altersgruppen in Kontakt, um zu spielen, forschen und zu entdecken. Neben einem großen Sinnes- und Bewegungsangebot finden die Kinder Lern- und Spielräume, altersgerechte Bildungsangebote und Raum für Phantasie und Kreativität.
Eltern sehen wir als Erziehungspartner, denen wir eine offene Zusammenarbeit, Beratung und Unterstützung anbieten. Die pädagogischen Fachkräfte stehen den Eltern jederzeit als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder zur Verfügung.
4.2.2 Beobachten und Dokumentieren
In unserer Kita arbeiten wir mit einem selbstentwickelten und bereits lang erprobten Portfolio, welches für jedes Kind individuell angefertigt wird. Indem die Ergebnisse, durch die Bezugserzieherin gemachten systemischen Beobachtung im Portfolio festgehalten werden, bündelt dieses alle bildungsrelevanten Informationen über das einzelne Kind. Zusammengeführt werden hier nicht nur die Systemischen Beobachtungen, sondern auch anekdotische Geschichten, Fotos, Produkte der Kinder sowie Geschichten aus der Familie und dem Kita- Alltag.
Das Kita-Portfolio dokumentiert Entwicklungsthemen und Bildungsprozesse der Kinder und unterstützt somit die Planung der pädagogischen Arbeit und den intensiven Austausch zwischen Kindern, Pädagoginnen und Eltern bei der Entwicklungsbegleitung jedes einzelnen Kindes.
Am Portfolio werden beteiligt:
Kinder: Eigene Vorstellungen, Selbsteinschätzung, individuelle Ziele finden…
Erzieher*innen: Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsschritten während der Kita- Zeit, Austausch im Team, Entwicklungsgespräche…
Eltern: Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsschritten außerhalb der Kita- Zeit, Entwicklungsgespräche
Beobachtungsverfahren „Meilensteine der Sprachentwicklung“
Charakteristisch für den kindlichen Spracherwerb ist die zu jedem Alterszeitpunkt enorme Variabilität. So sprechen zum zweiten Geburtstag viele Kinder bereits Zwei-, Drei- und Mehrwortsätze, während andere Kinder noch in Einwortsätzen verharren.
Da der qualitative Übergang vom vorherrschenden Wortschatzerwerb zum Grammatikerwerb mit Vollendung des zweiten Lebensjahres stattfindet, sind sich Experten darüber einig, dass ab diesem Zeitpunkt eine diagnostische Zäsur stattfinden muss. Um diese neuen Entwicklungsetappen begleiten und dokumentieren zu können, arbeiten wir mit den „Meilensteinen der Sprachentwicklung“, welche sich an den „Grenzsteinen der Entwicklung“ anlehnen.
Klar beschriebene sprachliche Kompetenzen werden hierbei auf den vier Sprachebenen – Lexik, Grammatik, Kommunikation und Literalität eingeschätzt. Diese Einschätzungen erfolgen einmal jährlich zum Zeitpunkt des Geburtstages des jeweiligen Kindes.
Ausgehend von den jeweiligen Ergebnissen müssen demzufolge Entscheidungen hinsichtlich frühzeitiger sprachlicher Förderung getroffen und abgestimmt werden.
Sprachstandsfeststellung
Die Förderung der sprachlichen Kompetenz ist eine zentrale Aufgabe der Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte. Vom ersten Tag an ist sie ein alltäglicher Bestandteil. Der Erwerb einer altersgerechten Sprach- und Kommunikationsfähigkeit ist in diesem Entwicklungs- und Lerngeschehen von grundlegender Bedeutung. Sprache ist DAS Medium, welches Zugang für die Aneignung von Wissen, Fertigkeiten, Verhalten, Einstellungen und Werten sichert.
Wie bei den Schuleingangsuntersuchungen festgestellt wurde, weisen heutzutage immer mehr Jungen und Mädchen Sprachauffälligkeiten und Sprachentwicklungsverzögerungen auf. Eltern und die Kita sind verantwortlich, den Kindern vielfältige Sprachanregungen zu bieten.
Das Land Brandenburg legt im Kitagesetz fest, dass in jeder Einrichtung eine Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung durchzuführen ist. Durch Beobachtungen und Dokumentation der „Meilensteine der Sprachentwicklung“ durch die ErzieherInnen werden auffällige Kinder erkannt. Von einer ausgebildeten Sprachfördererzieherin werden diese Kinder in einem speziellen Diagnostikverfahren (KISTE) getestet. Kinder mit festgestelltem Förderbedarf werden in Kleingruppen gezielt gefördert.
Zusammenfassung:
Die Sprachstandsfeststellung erfolgt im Herbst jeden Jahres für Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig sind.
Die Sprachstandsfeststellung erfolgt durch die Dokumentation der „Meilensteine der Sprachentwicklung“ und/ oder durch den Kindersprachtest – „KISTE“.
Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf nehmen verpflichtend an einem 12-wöchigen Programm zur kompensatorischen Sprachförderung teil, das von einer ausgebildeten Spracherzieherin geleitet wird.
Die Sprachförderfachkräfte in unserer Kita sind:
Heike Kind-Smolibowski
Petra Köppke
Silke Dreißig
Validierte Grenzsteine der Entwicklung
Zu den Aufgaben der Kita gehört es, Entwicklungsauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern zu erkennen und gemeinsam mit den Eltern eventuelle Fördermöglichkeiten zu besprechen.
Die Pädagoginnen beobachten mit Hilfe der „Grenzsteine der Entwicklung“ die Fähigkeiten der Kinder. Zu den sechs beobachteten Entwicklungsbereichen zählen:
Spracherwerb
Körpermotorik
Hand- und Fingermotorik
Kognitive Entwicklung
Soziale Kompetenzen
Emotionale Kompetenzen
Wichtige Entwicklungs- und Bildungsabschnitte werden erfasst und einmal jährlich schriftlich festgehalten. Nicht erreichte Grenzsteine stellen ein Frühwarnsystem dar, welches die Pädagoginnen veranlasst, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen und weitere Schritte zu besprechen. Dazu beraten sie die Eltern und geben Auskunft über Adressen diverser Förderstellen, wie beispielweise Logopädie- und Ergotherapiepraxen. Ob und in welcher Form Handlungsbedarf bei dem jeweiligen Kind besteht, klären diese fachlich qualifizierten Stellen ab.
Darüber hinaus werden folgende Dinge dokumentiert und aufbewahrt:
Dokumentation der Planung und Vorbereitung für Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Ausflüge, Veranstaltungen und der Ferien
Anwesenheitslisten der Kinder täglich
Dokumentation Kindeswohlgefährdung (Verdacht, Meldungen)
Belehrungen der Mitarbeiter und Kinder
Protokolle Kita-Ausschuss, Elternvertreterversammlung, Fördervereinssitzung
Protokolle Beratungen, Teamsitzungen
Protokolle Elternversammlungen
Protokolle Elterngespräche
Fortbildungskonzept
Jahresplan
Dienstpläne inkl. Arbeitszeitnachweise der letzten 5 Jahre
Dokumentation von Verantwortlichkeiten
Konzeption der Einrichtung gemäß § 45 SGB VIII
Der Träger bewahrt folgende Dokumentationen auf:
Raumkonzept und Grundrisse
Regelmäßige Prüfung z.B. ortsveränderliche Geräte, TÜV, Außenspielgeräte (Gebäudemanagement) etc.
Begehung in den gesetzlichen vorgegebenen Abständen durch die anderen aufsichtsführenden Ämter (Niederschriften)
Stichtagsmeldungen (letzte 5 Jahre)
4.2.3 Die Bildungsbereiche
Die „erweiterten Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg“ geben der Bildungsarbeit in unserer Kita einen Rahmen, den es mit Leben zu füllen gilt. Die Bildungsbereiche durchdringen sich im komplexen Alltag der Kita und sind deshalb nicht wie Schulfächer als abgrenzbare Fachgebiete zu sehen.
4.2.3.1 Bildungsbereich Sprache und Kommunikation
„Hundert Sprachen hat das Kind und Erziehung ist der Versuch,
die Sprachen zu verstehen.“
Loris Malaguzzi
„Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt!“
Ludwig Wittgenstein
Sprachentwicklung ist ein komplexer Prozess und bietet uns einen pädagogischen Schwerpunkt. Sprache soll im Kindergarten erlebbar gemacht werden, jedes gesunde Kind lernt sprechen. Die Kinder werden im gesamten Tagesablauf und in allen Bildungsbereichen verbal und nonverbal gefördert.
im Morgenkreis
im Spiel
durch Reime und Lieder
Bücher, Geschichten und Bilder
bei Rollenspielen und Tänze
Wir begleiten die Kinder sprachlich in Konfliktsituationen und zeigen ihnen Lösungsmöglichkeiten. Sie lernen Umgangsformen, wenden diese an und erleben sie im Tagesablauf. Wir schaffen eine Atmosphäre in der Sprechfreude gefördert wird. Dabei greifen wir Themen des Kindes auf. Die Gespräche in Kleingruppen sowie beim Essen und Wickeln regen wir an und freuen uns mit Kindern über Spracherfolge. Die Erzieher/-innen begleiten ihr Handeln mit Sprache und sind Sprachvorbild. Sie unterstützen die Kinder durch aufmerksames zuwenden, zuhören und sprechen.
Sprachliche Kompetenzen entwickeln sich durch selbstständige Aneignungstätigkeiten. Durch einen gemeinsam gestalteten und anregungsreichen Alltag erhalten die Kinder vielfältige Impulse und erweitern ihre Fähigkeiten, Gefühle und Ideen auszudrücken, Dinge auszuhandeln, Erlebnisse wiederzugeben und eigene Ansichten zu begründen. Die kindliche Kommunikationskultur wird dadurch geprägt, wie Menschen in ihrem direkten Umfeld miteinander umgehen. Begriffe, Sprachstrukturen und das Wissen, wie Sprache kommunikativ eingesetzt wird, übernehmen die Kinder von vertrauten Personen und aus ihrer direkten Umgebung. Unsere ganztägigen Sprachanreize haben wir wie folgt in unseren Alltag integriert:
in allen Räumen finden die Kinder themenorientierte Bücher
Morgenkreis, Kleine Schulstunde, Bezugsgruppenzeiten aber auch das Freispiel fördern die Kommunikation untereinander
Vorlesezeiten während der Ruhephase oder im Alltag integriert
Spielecken sowie Spielräume zum Rollenspiel, Theater- und Puppenspiel
Förderung von leisen Tischgesprächen
Reime und Gedichte werden ganztägig eingesetzt
Raumgestaltung mit vielen Zeichen, Symbolen und Buchstaben
Themenorientiert stehen Schreibutensilien und Schreibgeräte bereit
Projekte zu anderen Sprachen (Kinder anderer Nationalitäten, Sprache der Tiere, nach dem Urlaub im Ausland)
4.2.3.2 Bildungsbereich Mathematik
„Ihren Ausgangspunkt nimmt die mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenz
in der Neugier der Kinder, ihre gegensätzliche Welt zu verstehen.“
Grundsätze elementarer Bildung (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, März 2004)
In den ersten Lebensjahren entwickelt das Kind die Grundlagen für mathematisches Denken. Durch vielfältige Alltags- und Umwelterfahrungen, erleben die Kinder mathematische Größen und naturwissenschaftliche Zusammenhänge. Die Aufgabe der Erzieher/-innen ist es, sinnvolle Materialien für den Forschungsdrang bereitzustellen.
Mathematik im Alltag:
zählen
sortieren
vergleichen
zuordnen
unterscheiden
Nicht die Antworten, sondern die Fragen sind das Wichtige. Aus diesem Grund verstehen wir die Neugier der Kinder als elementaren Ausgangspunkt für das Erlangen von mathematischen und naturwissenschaftlichen Kompetenzen. Im täglichen Spiel setzen sich unsere Kinder mit zahllosen mathematischen und naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten auseinander. Dabei steht das forschende Begreifen der Welt im Mittelpunkt der naturwissenschaftlichen Bildung.
Um den Kindern mathematische Zusammenhänge sowie ein positives Natur- und Umweltbewusstsein zu vermitteln, haben wir folgende pädagogische Bedingungen geschaffen:
großzügig gestaltete Baubereiche zum Konstruieren und Bauen
Bereitstellung vielfältiger Materialien zum Forschen und Experimentieren (Messbecher, Waagen, Maßbänder, Gewichte, Magnete etc.)
themenbezogene Bücher und Poster
Verwenden von Zahlen und Mengen im Alltag (Abzählen des Geschirrs zum Essen, morgendliche Anwesenheitsprüfung, selbstständiges Durchzählen bei Ausflügen etc.)
Beobachten von Naturereignissen (Wetterbeobachtung, Aufblühen und Welken von Pflanzen, Jahreszeiten etc.)
Dokumentation der Beobachtungen in Bildern, Ausstellungen und Protokollen
4.2.3.3 Bildungsbereich Körper und Gesundheit
„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“
Arthur Schopenhauer
Gesund sein bedeutet, sich körperlich, seelisch und sozial wohlzufühlen. Ein bewusster Umgang mit Gefühlen, positive Bindungserfahrungen, verlässliche Beziehungen, die Fähigkeit, mit Konflikten konstruktiv umzugehen sowie soziale Anerkennung wirken sich existenziell auf die Gesundheit aus. Wir stärken unsere Kinder in dieser Kompetenz wie folgt:
gemeinsames Kochen und zubereiten von Mahlzeiten
regelmäßige Zahnputzkurse
zahnärztliche Untersuchungen
gezielte Angebote zu den Themen gesunde Ernährung, Körperbewusstsein sowie Körperpflege
tägliches Obst- sowie Gemüseangebot
Die Sauberkeitserziehung, das ist der Platz für Individualität. Hier erhält das Kind besondere Aufmerksamkeit. Die Wickelzeit ist Zuwendungszeit und der Wickelbereich ist Zentrum der Sauberkeitsentwicklung. Dieser Bereich ist ein vertrauensvoller Platz zum Wohlfühlen, für kleine Rituale und individueller Aufmerksamkeit.
Die Sauberkeitsentwicklung ist in der Regel ein unproblematischer Lernprozess, welcher innerhalb von vier Jahren auf individuellen Wegen erfolgt. Die Schließmuskelkontrolle von Blase und Darm hängt von der individuellen Entwicklungsgeschwindigkeit ab und ist frühestens um das zweite Lebensjahr kontrollierbar. Dabei Bedarf die Sauberkeitsentwicklung kompetente und sensible Unterstützung sowie Begleitung in einer ruhigen Atmosphäre. Druck und Zwang sind wirkungslos – Rückschritte können zum Prozess dazu gehören. Um dem Kind ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln, stehen ihm in unseren Bädern kleinkindgerechte Toiletten zur Verfügung. Um das Bedürfnis bewusst zu machen, werden die Kinder in kleine Rituale einbezogen und in Ihren Entwicklungsschritten weiterhin begleitet. Auch die Unterstützung der Eltern ist jetzt sehr gefragt. In enger Zusammenarbeit mit den Eltern streben wir nahezu gleiche Rituale in Elternhaus und Kleinkindbereich an. Um den Kindern den selbstständigen Toilettengang zu erleichtern, eignen sich zweiteilige Unterwäsche, leicht zu öffnende Knöpfe sowie bequeme Hosen.
4.2.3.4 Bildungsbereich Bewegung und Sport
„Bewegung ist das Tor zum Lernen.“
Ludwig Koneberg
„Bewegung ist eine elementare Form des Denkens“
Gerd E. Schäfer
Bewegung ist grundlegend für die Orientierung im Raum, im Körper und im Handeln. Bewegung ist ein Grundbedürfnis des Kindes. Mit allen Sinnen erkunden die Kinder ihre lebensnahe Umwelt. Bewegungserfahrungen besitzen eine entscheidende Bedeutung für die Gesamtentwicklung und für die Reifung kognitiver Fähigkeiten. Für die Arbeit mit den Jüngsten bedeutet das in unserem Bereich, dass wir Bewegungsangebote situationsorientiert in den Tagesablauf integrieren. Wir bieten den Kindern eigenständige Bewegungsmöglichkeiten zur Förderung von fein-und grobmotorischen Fähigkeiten.
Unser separater Garten ermöglicht den Kindern:
verschiedene Bodenbeschaffenheiten: Sandfläche, Rasenfläche, Pflasterbelag, Hügel
klettern
rutschen
Treppen
schiefe Ebenen
balancieren
Ecken für Rückzugsmöglichkeiten
kleines Wäldchen
verschiedene Fahrzeuge stehen den Kindern ebenfalls zur Verfügung
Auch bei schlechtem Wetter können die Kinder in unserem Flur sowie im Bewegungsraum ihren natürlichen Bewegungsdrang nachkommen.
Bewegung fördert nicht nur die Entwicklung unserer Organe, Muskeln und Knochen, sondern trägt auch entscheidend zur Reifung unseres Gehirns und des Nervensystems bei. Somit bilden Bewegung und Wahrnehmung die Grundlage der Hirnreifung und schaffen somit die Voraussetzung für abstrakte Denkprozesse, wie Lesen, Rechnen und Schreiben.
Die zunehmenden Bewegungsfertigkeiten eines Kindes wirken sich positiv auf dessen Selbstbild und Selbstwertgefühl aus. Zudem kann Bewegung ein wichtiges Ventil für den emotionalen Ausdruck sein. Indem Absprachen getroffen, Regeln festgelegt werden und Rücksicht genommen wird, fördern Bewegungsangebote das Erlernen sozialer Verhaltensregeln.
Wir bieten unseren Kindern in unserem Haus, als auch auf dem Außengelände zahlreiche Bewegungs- aber auch Rückzugsmöglichkeiten. Wir stärken unsere Kinder in dieser Kompetenz mit Folgendem:
Bewegungsräume
Hochpodeste, Kletter- und Steigmöglichkeiten
Garten in mehreren Ebenen
Förderung der Anstrengungsbereitschaft durch Sport, Spiel und Spaß
Wahrnehmungsangebote (Bohnenwanne, Indoorsandkasten, Gelwanne)
4.2.3.5 Bildungsbereich Natur und Technik
„Der Beginn aller Wissenschaften ist das Erstaunen, dass die Dinge sind, wie sie sind.“
Aristoteles
Grundsätze elementarer Bildung (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, März 2004)
Naturwissenschaften im Alltag:
Natur
Tiere
Pflanzen
Elemente Wasser, Erde, Luft
Naturbeobachtungen in näherer Umgebung
Um den Kindern ein positives Natur- und Umweltbewusstsein zu vermitteln, haben wir folgende pädagogische Bedingungen geschaffen:
Bereitstellung vielfältiger Materialien zum Forschen und Experimentieren (Lupen, Messbecher, Waagen, Mikroskope, Sandkästen, Maßbänder, Gewichte, Magnete etc.)
Nutzen der Elemente Wasser, Luft und Erde (Matschbaustelle im Garten, Pflege selbstangebauter Pflanzen, themenorientierte Experimente und Projekte)
themenbezogene Bücher und Poster
Beobachten von Naturereignissen (Wetterbeobachtung, Aufblühen und Welken von Pflanzen, Jahreszeiten etc.)
Tierbeobachtung (Vogelfutterhäuschen, Insektenhotel, Tiere im Garten, Besuch beim Tierarzt, Ausflüge zum Bauernhof, Naturschutzcamp oder Tierpark, etc.)
Nutzen der waldreichen Umgebung für Spazier- und Beobachtungsgänge
Dokumentation der Beobachtungen in Bildern, Ausstellungen und Protokollen
4.2.3.6 Bildungsbereich Ästhetik und Musik
„Es gibt Bereiche der Seele, die nur Musik beleuchten kann.“
Zoltan Kodaly
„Nichts ist im Verstande, was nicht zuvor in den Sinnen war.“
John Locke
Die Kinder können beim Gestalten in ihrem individuellen Tempo ihre Fähigkeiten zum Malen, ihre Feinmotorik, Körperkoordination und Farbwahrnehmung entwickeln, gefördert werden Experimentierlust und Fantasie. Es ist uns wichtig den Kindern einen Rahmen zu bieten, indem sie neugierig sein dürfen. Wir motivieren die Kinder, etwas Neues auszuprobieren und stellen ihnen dazu verschiedene Materialien bereit.
Wir machen den Kindern im Bereich des bildnerischen Gestaltens Angebote, überlassen es ihnen jedoch, diese anzunehmen. Das Selbstbewusstsein der Kinder wird angeregt und gestärkt, indem ihre individuellen Bilder und Bastelarbeiten sowohl von ihnen selbst als auch von uns anerkannt, geschätzt und gelobt werden. Unsere Bastelangebote, angeregt durch die Interessen der Kinder und durch feste oder jahreszeitliche Anlässe werden von uns regelmäßig angeboten. Die Kunstwerke der Kinder werden aufgehängt, ausgestellt und in Mappen gesammelt.
Bildnerisches Gestalten beruht auf Wahrnehmungen, dient der Verarbeitung von Reizen sowie dem Ausdruck von Emotionen und entspricht dem Grundbedürfnis, sich selbst auszudrücken.
Gestaltungsprozesse sind Erkenntnisprozesse. Sie stehen in einem wechselseitigen Verhältnis zur geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes. Bildnerisches Gestalten ermöglicht es den Kindern, selbstständig tätig zu werden und sich als „selbstwirksam“, kreativ und kompetent zu erleben.
Dieser Bildungsbereich ist eng mit anderen Bildungsbereichen verknüpft. So werden beispielsweise Fertigkeiten und Fähigkeiten in der Fein-als auch Grobmotorik erlangt, das ästhetische Empfinden geschult, die Koordination und Konzentration gefördert sowie die Sprache zur Beschreibung der Tätigkeit oder des Werkes eingesetzt. Gleichzeitig können gestaltete Exponate aber auch Sprache ersetzen und Emotionen ausdrücken, die sprachlich noch nicht benannt werden können. Eine Zensur oder Wertung durch den Erwachsenen hat hierbei keinesfalls Platz.
Um sich kreativ entfalten zu können, bieten wir unseren Kindern folgende Möglichkeiten:
Bereitstellen von verschiedenen Materialien zur Anregung der Kreativität (Farben, verschiedene Papiere, Scheren, Stoffe, Wolle, Stifte, Pinsel, Schwämme, Rollen, Ton etc.)
großzügig gestaltete Kreativbereiche
Ausstellungsflächen für die Werke der Kinder
Unterstützen der Kinder und begleiten beim Ausprobieren verschiedener Techniken (Zeichnen, Malen, Schneiden, Kleben, Spachteln, Drucken, Töpfern etc.)
vielfältiges Bau-, Konstruktions-und Naturmaterial regt die Kinder an, sich Phantasiewelten zu erschaffen und sich ihre Welt nachzubauen
eigene bildnerische Mitgestaltung des Portfolios
Kinder haben von der Geburt an ein großes Interesse an Geräuschen, Tönen und Klängen die sie selbst erzeugen und denen sie lauschen. Musik bereichert die Lebensfreude eines jeden Kindes. Durch Musik und Singen ist es uns in der täglichen Arbeit mit den Jüngsten möglich, Stimmungen aufzugreifen und erlebbar zu machen. Musik und Singen wirkt sich positiv auf das kindliche Gehirn aus und fördert seine geistige, seelische und emotionale Entwicklung. Ängste und Unsicherheiten werden durch gemeinsames Musizieren abgebaut. Singspiele und Bewegungslieder fördern das Koordinationsvermögen und die Motorik der Kinder. Ein Gefühl von Gemeinschaft entwickelt sich. Bei uns steht der Spaß im Vordergrund, uns ist nicht das Ergebnis wichtig, sondern der Prozess, den die Kinder ohne Zwang und Druck erleben.
Unsere musikalische Bildung im Bereich:
durch gezieltes Einsetzen von Liedern, Sing-und Tanzspielen im Morgenkreis
rhythmische Reime und Übungen
Musik hören ( CD), tanzen
kennenlernen der körpereigenen Möglichkeiten, Musik zu machen ( Klatschen, Stampfen, Singen)
musizieren mit Klanginstrumenten
Musik und musikalisches Empfinden gehören zu den Grundkompetenzen eines jeden Kindes. Von Geburt an nehmen Kinder die Basiskomponenten der Musik- Rhythmus, Melodie und Klangfarbe wahr. Dabei hat Musik einen enorm positiven Einfluss auf die geistige, seelische und emotionale Entwicklung der Kinder. Zudem schult sie die Konzentrationsfähigkeit, die Motorik, das Gedächtnis, die Ausdauer und die Lernmotivation sowie die sozialen Kompetenzen. Musik zu leben bedeutet, eine ganz eigene Ausdrucksform zu wählen und Freude am Singen, Tanzen und an der Bewegung zu haben. Wir geben den Kindern die Möglichkeit und regen sie durch eigenes Tun an, ihre Stimme als Instrument einzusetzen, Musik und Klangerfahrungen zu machen und einen Zugang zur Welt der Töne zu bekommen. Dies erreichen wir unter anderem mit der Schaffung folgender Bedingungen:
tägliches Singen und Musizieren im Tagesverlauf
in Musikbereichen der Räume stehen Musik- und Klanginstrumente zur selbstständigen Nutzung bereit
musikalische Hörgeschichten regen die Kinder zum Zuhören und Erleben der Musik an
Musik- und Bewegungsangebote, Tanz- und Rhythmikübungen
Malen nach Musik
Einsatz der Gitarre und anderen Medien in Ruhe- und Übergangszeiten
Nutzung von Musikangeboten außerhalb der Kita (Besuch von Kindermusical und Konzerten)
Musikalische Vorführungen bei Festen sowie externen Einrichtungen (Schule, Seniorenzentrum, Gemeinde, Bürgerhaus)
Basteln und Bauen von Musikinstrumenten
4.2.3.7 Bildungsbereich Kinderrechte, Menschenrechte und Demokratie
„Der ist beglückt, der sein darf, was er ist“
Hagedorn
„Jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben“
Hannah Arendt
Wir beobachten jedes Kind regelmäßig und differenziert, welche Stärken und Entwicklungsfragen es auf der Ebene der sozialen Kompetenz zeigt.
Diese Beobachtungen nutzen wir als Ansatzpunkte für unterstützende und fördernde Angebote in:
Platz in der Gruppe finden
Eigensinn – Gleichsinn
Regeln, Kinderrituale
Wahl der Spielpartner
Bindungen - Beziehungen zu Gleichaltrigen und Erwachsenen
Individualität von Mädchen und Jungen
realisieren von Mitbestimmung (Raum, Angebote)
Selbstständigkeit
Ich- Kompetenz stärken
Zusammenleben in altersgleichen und altersgemischten Kindergemeinschaften
mit anderen Kindern spielen und sich austauschen
alle Erzieher sind Ansprechpartner
Soziale Beziehungen sind Grundvoraussetzung aller Bildungsprozesse. Wir möchten unsere Kinder in erster Linie darin bestärken, nicht die Meinung anderer zu übernehmen, sondern sich selbst ein Bild von der Welt zu machen. Hierzu benötigt jedes Kind ein positives Selbstbild, welches ihnen nur durch eine positive Resonanz auf ihre Person, mit all ihren Bedürfnissen, Gefühlen und Gedanken vermittelt werden kann. Kinder erfahren in unserer Kita die Grundprinzipien des Zusammenlebens. So sollen sie lernen, den anderen mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen, so wie auch ihnen diese Werte entgegengebracht werden. Die Kinder sollen erfahren, dass sie Rechte haben, sollen aber ebenso ein Pflichtgefühl entwickeln.
Durch Verhandeln aber auch durch das Streiten können Regeln, Normen und Werte, sowie gesellschaftliche und religiöse Orientierungen verstanden und akzeptiert werden. Das Ringen, um das, was fair oder ungerecht ist, hilft Kindern Regeln zu verinnerlichen und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Wir vermitteln die Grundprinzipien des Zusammenlebens durch:
Morgenkreise und gruppeninterne Veranstaltungen tragen dazu bei, dass sich ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt
das Einbringen eigener Ideen in Projekte und Angebote stärkt das Selbstbewusstsein
feste Tagesablaufpunkte, Rituale sowie die Bezugserzieherinnen selbst geben den Kindern Sicherheit und Orientierung und unterstützen sie dabei, selbstständig zu werden
Feste und Feiern stärken die Verbundenheit mit der Kita
Auftritte mit dem Kinderchor oder gruppenintern zu Festlichkeiten stärken Selbstvertrauen und Vertrauen in die Mitstreiter
unsere „Kleine Schulstunde“ gibt Sicherheit für einen angstfreien Schulstart
gemeinsames Ausführen von Aufträgen (Tischdienst, Hilfe im Büro, Frühstücksvorbereitung, kleine Botengänge, Hilfe für den Hausmeister etc.) stärken Solidarität, Wertschätzung, Pflichtgefühl, Achtung und Teamgeist
unsere regelmäßigen Ausflüge fördern Verantwortungsgefühl, Umsichtigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme
4.2.3.8 Bildungsbereich Philosophie, Ethik und Religion
„Ethik ist Grenzenlose erweiterte Verantwortung gegen alles, was lebt“
Alber Schweitzer
„Es gibt viele Religionen, aber nur eine Moral“
John Ruskin
Kinder sind von Natur aus neugierig und stellen existenzielle Fragen: Sie denken über Gerechtigkeit nach, stellen Sinnfragen und versuchen, die Welt in ihrer Vielfalt zu verstehen. In diesem Bildungsbereich fördern wir die kindliche Neugier und das philosophische Denken. Wir begegnen den Kindern mit Offenheit, nehmen ihre Gedanken ernst und schaffen Räume, in denen Werte, Glauben und Weltanschauungen erfahrbar werden.
Dabei achten wir darauf, die religiöse und weltanschauliche Vielfalt unserer Gesellschaft respektvoll zu integrieren und gleichzeitig gemeinsam nach universellen Prinzipien zu suchen, die ein friedliches Miteinander ermöglichen. Wir regen Kinder dazu an, über ihre eigenen Gedanken zu reflektieren, andere Perspektiven zu hören und ein Bewusstsein für Verantwortung zu entwickeln – gegenüber sich selbst, anderen und der Welt.
Ziele
Förderung von ethischem Bewusstsein und Mitgefühl
Stärkung der kindlichen Selbstreflexion und Ausdrucksfähigkeit
Achtsamer Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt
Vermittlung von Kinderrechten und demokratischem Denken
Konkrete Umsetzung im Alltag
Philosophisches Erzählen und Fragen: In Gesprächen, Bilderbuchbetrachtungen oder Konfliktsituationen greifen wir kindliche Fragen auf und regen zum Nachdenken an.
Werte leben im Gruppenalltag: Gemeinsame Regeln, Rituale und Verantwortungsübernahme stärken Zusammenhalt und Orientierung.
Religiöse Feste und Vielfalt: Wir feiern gemeinsam kulturell und religiös bedeutsame Ereignisse – mit Respekt, Neugier und kindgerechter Erklärung.
Räume der Ruhe und Besinnung: Rückzugsorte laden Kinder zur Stille, zum Nachdenken und zur inneren Sammlung ein.
Kinderrechte bewusst machen: In Kinderkonferenzen und Abstimmungen lernen die Kinder, ihre Meinung zu äußern und andere zu respektieren.
4.2.3.9 Bildungsbereich Nachhaltige Entwicklung
„Wir haben die Erde nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen“
Häuptling Seattle
Im Kindergarten beginnt Nachhaltigkeit mit kleinen Schritten und großen Herzen. Kinder entdecken spielerisch die Welt um sich herum – mit Neugier, Staunen und Begeisterung. Bildung für nachhaltige Entwicklung bedeutet hier, den Kindern Werte wie Achtsamkeit, Verantwortung und Mitgefühl nahe zu bringen. Sie lernen, dass Wasser kostbar ist, dass Müll getrennt wird, dass Tiere und Pflanzen geschützt werden müssen und dass sie selbst etwas bewirken können.
Durch gemeinsames Gärtnern, kreative Upcycling-Projekte, Naturerkundungen und das Erzählen von Geschichten über Umwelt und Gemeinschaft erfahren die Kinder, wie wichtig es ist, respektvoll mit sich selbst, mit anderen und mit der Natur umzugehen. So werden sie früh darin bestärkt, ihre Umwelt nicht nur zu erleben, sondern auch mitzugestalten – ganz im Sinne einer zukunftsfähigen Welt.
4.2.3.10 Bildungsbereich Digitale Medien
„Kinder sind nicht von Geburt an medienkompetent, nur weil sie in eine Welt hineingeboren werden, in der Medien ein fester Bestandteil sind.“
Herder.de über Medienerziehung im Kindergarten
Digitale Medien sind längst Teil unserer Lebenswelt – auch für Kinder. Schon die Kleinsten begegnen Tablets, Smartphones und digitalen Bildern. Im Kindergarten nutzen wir digitale Medien sinnvoll und altersgerecht, um Neugier zu fördern, Medienkompetenz zu entwickeln und kreative Ausdrucksformen zu ermöglichen.
Ziele
Förderung eines bewussten, kreativen und sicheren Umgangs mit digitalen Medien
Entwicklung von Medienverständnis (z. B. „Was ist ein Foto? Was ist ein Film?“)
Stärkung von Ausdrucksfähigkeit durch digitale Werkzeuge (z. B. malen, hören, erzählen)
Aufbau erster technischer Kompetenzen im Umgang mit Geräten und Programmen
Konkrete Umsetzung im Kita-Alltag
Fotoprojekte mit Kindern
Kinder fotografieren selbst mit einer einfachen Kamera oder einem Tablet – etwa ihre Lieblingsspielzeuge, Naturfunde oder Freundschaften. Danach besprechen wir gemeinsam: Was macht ein gutes Foto aus? Was möchte ich zeigen?
Geräte erkunden im Medienbereich
Kinder dürfen Mediengeräte (Tablet, Mikrofon, Kamera) unter Anleitung ausprobieren. Sie erfahren, wozu die Technik da ist und wie man sie sinnvoll nutzt – ganz ohne Reizüberflutung oder Dauerkonsum.
Medienpädagogische Projekte, Digitale Spiele zur Förderung von Logik und Sprache
Mit ausgewählten, pädagogischen Lernapps können Kinder spielerisch logische und sprachliche Fähigkeiten trainieren.
4.2.4 Schwerpunkt Spielen, Lernen, Erleben mit allen Sinnen in der offenen Arbeit
Ganz bewusst haben wir uns dieses Motto für unsere Kita gewählt. Kinder leben aus dem Reich der Sinne. Erwachsene neigen dazu, die sinnlichen Erfahrungen zu unterschätzen und Denken, Sprache, Rationalität und Intellektualität vordergründig zu betrachten. Kinder gehen spielerisch mit ihren Sinnen um. Sie entdecken sie und setzen sie unbeschwert ein. Über ihre Sinneswahrnehmung lernen die Kinder nicht nur sich selbst, sondern auch andere und ihre Umgebung Schritt für Schritt kennen.
In unserer Kita werden den Kindern durch eine gezielte Raum- und Wandgestaltung Spielanregungen gegeben, die einzelne Sinnesbereiche in den Vordergrund stellen. Gerade weil Kinder heutzutage eher oft einer Reizüberflutung ausgesetzt sind, ist es wohltuend, sich einmal auf einzelne Sinnessysteme zu konzentrieren. So finden sie in unserem Haus eine Vielzahl an Spielmöglichkeiten zum Trainieren des Gleichgewichtssinnes. Der Hörsinn wird im Musikraum, der Geruchs- und Geschmackssinn werden in der Kinderküche oder auf ausgiebigen Waldspaziergängen trainiert.
Die Sinne haben großen Einfluss auf das emotionale Wohlbefinden der Kinder und ihre Intelligenz. Deshalb sollte die Schulung der Sinnesorgane ein wichtiges Anliegen von uns allen sein.
Ab dem Elementarbereich praktizieren wir das Modell des „Offenen Ansatzes“. Für die Öffnung gab es verschiedene Beweggründe: Wir sehen das Kind als eigenständige Persönlichkeit mit bestimmten Entwicklungsbedürfnissen und Interessen an. Wir nehmen die Wünsche und Ideen der Kinder ernst und akzeptieren ihre Sichtweisen. Deshalb wollen wir sie an der Planung von Aktivitäten und an der Aufstellung von Regeln beteiligen und sie somit selbständiger und eigenverantwortlicher handeln lassen. Durch die Öffnung des Elementarbereiches und eine breitere Altersmischung werden Kindern mehr Wahlmöglichkeiten gelassen. Sie können ihre Aktivitäten an ihren eigenen Wünschen und Interessen ausrichten.
Der „Offene Ansatz“ erfordert auch ein offenes Raumkonzept. Angelehnt an die Grundsätze elementarer Bildung im Land Brandenburg bilden die ehemaligen Gruppenräume bei uns Erlebnisbereiche mit verschiedenen Bildungsinseln. Alles was vorher in jedem Gruppenraum zu finden war (Puppenecke, Bauecke, Essbereich…) verteilt sich nun in mehreren Funktionsräumen.
Was ergibt sich daraus für die Kinder?
Gestaltung des Spiels ohne direktes Einwirken von Erwachsenen
Zu fest vereinbarten Zeiten dürfen Kinder Spielort, Spielpartner und Spielablauf selbst bestimmen und gestalten
Kinder mit ähnlichen Spielvorstellungen finden sich zusammen, damit werden i.d.R. Konflikte, die aus unterschiedlichen Spielwünschen resultieren weitgehend ausgeschlossen.
Kinder verschiedener Altersgruppen lernen voneinander und miteinander im Spiel
Erzieherinnen entdecken durch die Beobachtung des Spiels Interessen und Bedürfnisse der Kinder und können so neue Angebote und Projekte entwickeln
Wie ist es mit der Aufsichtspflicht?
In jedem Raum befindet sich eine Erzieherin. Deren Auftrag ist es in der offenen Arbeit, zwar präsent zu sein, sich aber im Hintergrund zu halten. Kinder lernen, indem sie sich selbst ausprobieren, ihre eigenen Fehler machen dürfen und diese auch korrigieren, Konflikte eigenständig zu lösen versuchen. Vorzeitiges Eingreifen stört die Entwicklung zur Selbständigkeit. Wann und wie ein Kind Hilfe benötigt, erfordert die genaue Einschätzung des jeweiligen Kindes. Diese Einschätzung erfolgt durch eigene Beobachtungen und die des gesamten Teams.
4.2.5 Bedeutung und Umsetzung des Freispiels
Das freie Spiel wird leider oftmals verkannt. Kinder, die sich frei ihren Interessen widmen können und spielen, machen hierbei vielfältige Lernerfahrungen. Sie machen sich ihre Lebenswelt begreifbar und drücken dies im freien Spiel aus. Hierrunter zählen vielfältige Beschäftigungen u.a. Rollenspiel, Konstruktionsspiel, Regelspiele uvm. Sämtliche Kompetenzen können im freien Spiel selbstbestimmt gefördert werden u.a. Sozialkompetenz, Sachkompetenz usw.
Die Aufgabe des pädagogischen Personals ist es, die Interessen und Bedürfnisse der zu betreuenden Kinder wahr zu nehmen und die räumliche Umgebung, inklusive der Materialien entsprechend anzupassen. Für die Wahrnehmung der Interessen nutzen die pädagogischen Fachkräfte festgelegte Beobachtungsverfahren. Zudem können sie als Impulsgeber fungieren oder die Interessen in Angebote und Projekte miteinfließen lassen.
In demokratischen Prozessen oder aber auch allein, können Entscheidungen zu Spielort, Spielpartnern und Spielideen getroffen werden.
4.2.6 Angebots- und Projektgestaltung, AGs
Innerhalb unserer Freispielzeit finden regelmäßig Angebote und Projekte in den einzelnen Gruppenräumen oder im Garten statt. Diese können gruppenintern als auch gruppenübergreifend erfolgen und richten sich nach den aktuellen Themen der Kinder.
Angebote und Projekte erfolgen grundsätzlich auf der Basis der Freiwilligkeit. Unsere Kinder entscheiden demzufolge selbstständig und individuell, an welchen Aktionen sie mitwirken und teilhaben wollen.
Der Interessentag stellt hierbei eine gute Plattform dar, um den Kindern ihre aktive Rolle in der Entscheidungsfindung zu verdeutlichen.
Zu unseren fest integrierten Angeboten zählen:
Aufenthalt im Freien
Frei nach dem Motto: „Es gibt kein schlechtes Wetter, nur unpassende Kleidung“, verbringen wir viel Zeit im Freien. Hierzu nutzen wir nicht nur unseren Kitagarten, sondern einen kleinen Teil des nahegelegenen Waldes, den Spielplatz am Hellpfühlepark und machen kleine Erkundungsspaziergänge in der Umgebung.
Ausflüge als unsere kleinen Bildungsreisen
Kinder wollen die Welt entdecken - wir wollen sie dabei unterstützen.
Aus diesem Grund führen wir regelmäßig gruppeninterne als auch gruppenübergreifende Ausflüge an diverse Orte und Schauplätze in Berlin und Brandenburg durch. Hier werden viele Kompetenzen unterstützt wie zum Beispiel…..
Bilderbuchkino in der Bibliothek Neuenhagen
Wir nehmen mit großer Freude das Angebot der Bibliothek Neuenhagen wahr und besuchen diese im rotierenden System einmal monatlich zum Bilderbuchkino. Darüber hinaus nutzen wir natürlich auch gern die Möglichkeit, die Räume und Begebenheiten der Bibliothek kennenzulernen und leihen uns Bücher für den Kitaalltag aus.
Holzwerkstatt
In den Räumen unserer Holzwerkstatt kann in geleiteten und freien Angeboten der individuellen Kreativität nachgegangen werden. Hierbei handelt es sich um ein zeitlich flexibles Angebot.
Interessentag
Der Interessentag lädt unsere Kinder jeden Freitag dazu ein, ihren individuellen Interessenslagen nachzugehen. Hierzu bieten alle anwesenden pädagogischen Fachkräfte vielfältige Aktionen an, welche von den Kindern im Vorfeld ausgewählt werden können.
Keramikwerkstatt
Im Raum der Tintenfischgruppe finden unsere kleinen Künstler und Töpferinteressierten alle dafür benötigten Materialien. Als Besonderheit verfügt unser Haus sogar über einen eigenen Brennofen.
Kinderchor „Kleine Seeräuber“
Bei Interesse können Kinder ab dem Alter von 5 Jahren unseren Kinderchor besuchen. Dieser trifft sich wöchentlich zu einer gemeinsamen Chorprobe. Darüber hinaus begeistert er jährlich, beispielsweise die Senioren der Gemeinde, mit klangvollen Auftritten.
Kleine Schulstunde
In der „Kleinen Schulstunde“ dürfen unsere Schulstarter in den Räumlichkeiten der Hans- Fallada Grundschule bereits erste Schulluft schnuppern und haben somit die Möglichkeit einer ersten Orientierung.
Sportstunde in der Gartenstadthalle
Hierzu suchen wir, in einem rotierenden System mit jeweils zwei Bezugsgruppen, wöchentlich die gegenüberliegende Gartenstadthalle auf. Somit hat jedes Kind ca. 2 Mal monatlich die Möglichkeit, sich in der Turnhalle zu bewegen und sportlich zu erproben.
Vorschläge und Interessen der Kinder bilden für Projekte die Grundlage, ebenso besondere Ereignisse und Höhepunkte. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig.
Mögliche Themen:
Weihnachten
Osterfest
Abschlussfest
Jahreszeiten
Naturwissenschaften
Gesundheit und Ernährung
Bewegung/ Sport
Basteln/Gestalten
Feiertage/Jahrestage u. ä.
Projekte sind eine mögliche Form, um Lebenssituationen/ Interessen der Kinder aufzugreifen. Auch Höhepunkte wie Weihnachten oder das Abschlussfest werden integriert.
Neben dem Freispiel, feiern von Festen und Angeboten machen Projekte nur ein Teil der Arbeit aus. Die Kinder sollen Erfahrungen aus dem eigenen Tun erwerben und wollen Spuren ihres eigenen Handelns sehen. Sie erfahren ihre Tätigkeit als sinnvoll, wenn die Projektthemen aus ihrem Lebensbereich kommen, wenn sie mitentscheiden und gemeinsam nach Lösungswegen suchen.
Der Pädagoge stellt die Materialien bereit, die Kinder arbeiten weitgehend selbständig und der Pädagoge steht unterstützend zur Seite (non- Formale Bildung). Die Teilnahme an den Projekten ist freiwillig.
4.2.7 Tiergestützte Aktivitäten (in Planung)
Die Bedeutung von Hunden für die kindliche Entwicklung
Besonders Hunde sind für den Einsatz in sozialen, pädagogischen, medizinischen und psychiatrischen Arbeitsfeldern sehr geeignet. Hunde haben ähnliche soziale Strukturen und Bedürfnisse wie wir Menschen. Sie sind einfühlsam, anpassungsfähig, suchen Kontakt zu anderen Sozialpartnern und sie genießen Aktivitäten mit Menschen. Der Hund kann u. a. das Gefühl der Akzeptanz, der Geborgenheit, des Zuhörens und der Freude vermitteln, er ermöglicht unverfänglichen Körperkontakt, fungiert als Kontaktstifter, liefert Gesprächsstoff, fördert motorische und kognitive Entwicklungen sowie Eigenaktivitäten des Menschen. Er unterstützt das Sozialverhalten, vor allem Empathie, Rücksichtnahme, Akzeptanz von Grenzen, Zurückstellung eigener Bedürfnisse und das Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Die dargestellten Eigenschaften, Verhaltensmerkmale und Wirkeffekte prädestinieren einen Hund dazu, erfolgreich in einer Kindertageseinrichtung, einer Jugendeinrichtung, Schule oder eben im Hort zu arbeiten. Sein fester Platz ist im Leitungsbüro und von dort aus besucht er zeitweise und zu einem gelenkten Angebot die Kinder oder geht mit auf Spaziergänge oder begleitet die Laufgruppe des Hortes.
Ziele
Den Kindern werden der richtige Umgang mit Hunden, sowie deren Bedürfnisse und Körpersprache näher gebracht, so dass sie nach und nach sicher im Umgang mit ihnen werden. Dabei hat jedes Kind die Möglichkeit, sich Nala in seinem eigenen Tempo zu nähern. Der Umgang mit Nala in der Kindertagesstätte erfüllt aus pädagogischer Sicht viele positive Faktoren. Zum einen lernen Kinder, wie sie sich grundsätzlich Hunden gegenüber verhalten müssen um nicht Gefahr zu laufen, irgendwann doch mal von einem (fremden) Hund gebissen zu werden. Hierzu lernen die Kinder die Körpersprache der Hunde kennen und deuten und lernen Regeln im Umgang mit Hunden. Die Kinder haben Zeit, sich in ihrem Tempo Nala zu nähern, um auch Ängste abzubauen, die sie anderenfalls ihr Leben lang begleiten und auch einschränken könnten. Kein Kind muss sich Nala nähern, die Entscheidung liegt immer beim Kind. Des Weiteren stärken der Umgang und das Zusammensein mit Nala die Kinder in weiteren Kompetenzen wie z.B. Rücksichtnahme, Verantwortungsgefühl, Empathie.
Rahmenbedingungen zur Tierhaltung in unserer Kita
Das pädagogische Fachpersonal sichert die Beachtung des Tierschutzes, die Einhaltung von Hygienevorschriften und regelmäßige Belehrungen der Kinder im Umgang mit Nala. Das allgemeine Halten von Tieren in Kindertagesstätten ist im Rahmenhygieneplan der Kita „FrohSinn“ geregelt. Nala ist beim Gesundheitsamt und beim Veterinäramt gemeldet. Nala besucht regelmäßig die Hundeschule. Nala hat im Leitungsbüro ihren Rückzugsort mit Körbchen und Wasserstelle. Bei Krankheit besucht Nala die Einrichtung nicht.
Regeln im Umgang mit Nala
Regeln für den direkten Umgang
Jedes Kind bestimmt selbst, ob es mit der Hündin Nala in Kontakt treten möchte.
Ein „Nein“ sowohl vom Kind, als auch von Nala wird akzeptiert.
Nala benötigt Erholungspausen und Ruhe.
Hygienemaßnahmen für den Umgang mit Nala
Nala wird unter den Rahmenbedingungen der Kita artgerecht gehalten.
Allergien von Kindern werden aufgenommen und beachtet.
Nala wird ausschließlich daheim gefüttert (ausgenommen Leckerlies).
Nala wird den Küchenbereich, die Kinderküche, die Schlaf- und Essbereiche und die Sanitärbereiche nicht betreten.
Verunreinigungen durch Nala werden gereinigt und desinfiziert.
Nach dem direkten Kontakt waschen die Kinder ihre Hände.
Der Gesundheitszustand von Nala wird regelmäßig durch Frau Dr. Glodde überwacht.
Häufig gestellte Fragen
Wie ist der Umgang mit Kindern, die Angst vor Hunden haben?
Es wird kein Kind gezwungen, Kontakt zu Nala zu haben. Ängstlichen Kindern ermöglichen wir Schritt für Schritt selbstbestimmt die sachte Annäherung.
Wer ist für den Umgang, die Pflege und die Fütterung von Nala verantwortlich?
Claudia Berg trägt die alleinige Verantwortung. Nala frisst ausschließlich zu Hause (ausgenommen Leckerlies).
Ist der Hund für den Umgang in der Kita geeignet?
Nala steht unter regelmäßiger tierärztlicher Kontrolle. Sie ist gesund, aggressionsfrei und stressresistent. Sie ist kastriert, geimpft, gechippt. Ihr Wesen ist freundlich, kontaktfreudig und ausgeglichen. Sie besucht regelmäßig die Hundeschule. Das Mensch-Hund-Team hat erfolgreich den Hundeführerschein und die IHK-zertifizierte Schulhundausbildung absolviert.
Läuft Nala allein durch die Kita?
Nein, Nala hat ihren Rückzugsort im Leitungsbüro. Es findet kein unbeaufsichtigter Umgang mit den Kindern statt. Die Hauptbezugsperson ist Claudia Berg. Nala wird den Küchenbereich, die Kinderküche, die Schlaf- und Essbereiche und die Sanitärbereiche nicht betreten.
Was passiert bei Schäden, die der Hund anrichten könnte?
Eventuelle Beschädigungen sind durch die Tierhaftpflicht der Tierhalterin abgesichert.
Kommt Nala auch mit Kleinstkindern in direkten Kontakt?
Die Kinder bestimmen selbst, ob und in welcher Geschwindigkeit sie sich Nala nähern wollen oder nicht. Durch die Anwesenheit eines Erwachsenen, ist ein ungewollter Kontakt ausgeschlossen. Nala bewegt sich nicht frei in der Einrichtung. Nala hält sich zumeist im Leitungsbüro auf. Der Zugang zum Büro ist gesichert.
4.2.8 Gestaltung von Übergängen
Eingewöhnung
Aller Anfang ist schwer!
Diese Weisheit trifft sicher auch auf den Beginn eines neuen Betreuungsverhältnisses in der Kindertagesstätte zu. Ein kleines Kind muss schließlich erst lernen, Fremdes zu Vertrautem zu machen und Neugier über die eigenen Ängste siegen zu lassen.
„Mit Betreuungsbeginn in der Kita ändern sich für das Kind gleich mehrere Dinge: Umgebung und Inventar sind neu, fremde Erwachsene treten an die Stelle der bisherigen Bezugspersonen und unbekannte Kinder konkurrieren mit dem „Neuen“ um Spielzeug und Betreuung. Eine stufenweise Eingewöhnung ist also meistens unerlässlich. Um den Eltern die aktive Beteiligung an der Eingewöhnungsphase ihres Kindes zu ermöglichen, bieten wir schon 14 Tage vor Beginn des Betreuungsvertrages eine Eingewöhnungszeit an.
Zu einer guten Eingewöhnung gehören auch feste Abschieds- und Wiedersehensrituale. Dem Kind muss über das Verhalten des bringenden Elternteils klar werden: Hier kann ich beruhigt zurückbleiben. Auch die Eltern müssen ohne Angst loslassen können. Das funktioniert nur bei Vertrauen in die Erzieherinnen und Zuversicht in deren pflegerische und erzieherische Qualitäten.
Ein Talisman von zuhause, ein Kuscheltier oder Schmusetuch erleichtern das Getrenntsein. Sich ohne Abschied davonzuschleichen, sollte ebenso tabu sein wie endlos hinausgezogene Trennungsphasen, die Kind und Mutter verdeutlichen: -So richtig loslassen können wir uns ja nicht.-
Wenn das Kind später abgeholt wird, sollten Eltern pünktlich sein, um dem Kind Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit zu signalisieren, und einen Zeitpuffer für danach einkalkulieren. Es kann sein, dass das Kind noch all die wichtigen Dinge, die es am Tag gesehen und erlebt hat, den Eltern noch einmal vor Ort vor Augen führen will- eine beruhigende Phase, in der sich beide Welten treffen können.“
Quelle: Dr. J. Bensel, Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen
Krippe
Mit Betreuungsbeginn in der Kita beginnt eine spannende und erfahrungsreiche Zeit. In einem vereinbarten Kennlerntermin mit den zukünftigen BezugserzieherInnen erhalten die Eltern alle nötigen Informationen für einen gelungenen Start in den Kleinkindbereich. Gerne lassen wir uns über den Entwicklungsstand des Kindes und die Gewohnheiten informieren. Dieses Gespräch findet ca. zwei Wochen vor Beginn der Eingewöhnung statt.
Um den Eltern und dem Kind die Eingewöhnungszeit so angenehm wie möglich zu gestalten, arbeiten wir in Anlehnung an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“. Dieses bindungsorientierte Modell berücksichtigt insbesondere die Bindung des Kindes zu den Eltern und den Bindungsaufbau zu den Erzieher/-innen. Es unterteilt die Eingewöhnungszeit in verschiedene Phasen. In der sogenannten Grundphase besucht ein Elternteil zusammen mit dem Kind die Kita für ca. 1 Stunde pro Tag. In der Regel bestimmt das Verhalten des Kindes den Zeitpunkt des ersten Trennungsversuches. Zu einer guten Eingewöhnung gehören auch feste Abschieds- und Wiedersehensrituale. Wichtig ist, dass der heutige Tag in der Gruppe beendet ist, wenn das Elternteil zurückkehrt. Mit kurzen und immer länger werdenden Trennungszeiten beginnt die Stabilisierungsphase. In der Schlussphase sind die Eltern am Vormittag nicht mehr präsent, jedoch im Notfall immer erreichbar.
Die pädagogischen Fachkräfte übernehmen während der Eingewöhnung eine sensible und beobachtende Rolle. Sie bauen schrittweise eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind auf, indem sie präsent sind, sich dem Kind zuwenden und es in seinem Tempo kennenlernen. Dabei achten sie besonders auf Signale des Kindes, um Nähe und Unterstützung anzubieten, ohne es zu überfordern.
Pflegerische Tätigkeiten wie Wickeln, Füttern oder das Anziehen werden erst dann von den Fachkräften übernommen, wenn das Kind eine erste Bindung aufgebaut hat und sich in ihrer Gegenwart sicher fühlt. Diese Tätigkeiten sind besonders intim und setzen Vertrauen voraus – daher werden sie behutsam und in enger Abstimmung mit den Eltern eingeführt.
Der Übergang zwischen den einzelnen Phasen der Eingewöhnung orientiert sich nicht an festen Zeitvorgaben, sondern am Verhalten und der emotionalen Stabilität des Kindes. Folgende Anzeichen können darauf hinweisen, dass eine neue Phase erreicht ist:
Grundphase → erster Trennungsversuch: Das Kind zeigt Neugier auf die Umgebung, nimmt Kontakt zu den Fachkräften auf und kann sich zeitweise vom Elternteil lösen.
Stabilisierungsphase: Das Kind lässt sich von den Fachkräften trösten, nimmt aktiv am Gruppengeschehen teil und zeigt ein ausgeglichenes Verhalten während der Trennungszeiten.
Schlussphase: Das Kind bewältigt den Kita-Vormittag ohne die Anwesenheit der Eltern, wirkt sicher und orientiert und sucht bei Bedarf die Nähe der BezugserzieherInnen.
Die ErzieherInnen stehen im engen Austausch mit den Eltern, um gemeinsam den besten Zeitpunkt für die nächste Phase zu bestimmen.
Elementarbereich
Um bereits noch vor dem ersten Tag im Elementarbereich einen ersten Eindruck zu erlangen, bekommen alle Kinder einen Brief mit ersten Informationen und einer Einladung zum Kennlernnachmittag ausgehändigt.
Am Kennlernnachmittag, beziehungsweise an einem individuellen Ausweichtermin, können sie dann das Möwennest erkunden und ihre zukünftigen Bezugserzieherinnen kennenlernen. Ihre Eltern werden mit dem Bereich ebenso vertraut gemacht und erhalten Antworten auf ihre Fragen.
Kinder, die bereits den Krippenbereich unseres Hauses besuchen, kommen darüber hinaus schon viele Wochen zuvor regelmäßig zum Spielen zu uns. Anfangs noch in Begleitung der Bezugserzieherinnen, erlangen sie nach und nach das Vertrauen und die Sicherheit, um sich auch an unserer Seite auf Entdeckungstour begeben zu können.
Kinder, die neu in unsere Kita kommen, möchten wir ebenfalls eine sanfte Eingewöhnung ermöglichen.
Hierzu können sie in den ersten Tagen gemeinsam mit Mama oder Papa für einige Stunden in unseren Kita-Alltag hineinschnuppern. Der spätere Loslösungsprozess wird individuell an die Bedürfnisse des Kindes angepasst und mit der Bezugserzieherin sowie den Eltern abgesprochen.
Schulstart
In der „Kleinen Schulstunde“ dürfen unsere Schulstarter in den Räumlichkeiten der Hans-Fallada Grundschule bereits erste Schulluft schnuppern und haben somit die Möglichkeit einer ersten Orientierung. Dies erleichtert den Start am 1. Schultag.
4.2.9 Die Bedeutung der Spieltätigkeit
„Auf der Grundlage des Spielens baut die gesamte menschliche Erfahrungswelt auf“
Donald W. Winnicott
Das Spielen ist eine aus der Neugierde und dem Bewegungsdrang entstehende, lustvoll erlebte und Freude bereitende sowie freiwillige und zweckfreie geistige und/ oder körperliche Tätigkeit und Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt.
Im Kleinkindalter stehen drei Arten von Spielen im Vordergrund:
das Funktionsspiel
das Konstruktionsspiel
das Rollenspiel
Das Wesen des Spiels ist es, die natürliche und typische Art der Kinder sich mit der Umwelt auseinanderzusetzen und umfassend zu lernen. Sie verarbeiten die Wirklichkeit im Spiel. Es wird mit Freude und Spaß die Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes gefördert.
Es werden alle Entwicklungsbereiche angesprochen:
motorischer Bereich
kognitiver Bereich
sprachlicher Bereich
emotionaler-, sozialer-, psychischer Bereich
„Ein Kind lernt nur dann erfolgreich, wenn es verliebt ist in den Gegenstand.
Und Liebe oder Verliebtheit verlangt Freiheit.“
Loris Malaguzzi
In unserem Alltag möchten wir unseren Kindern größtmögliche Freiheit für ihre individuelle Entwicklung bieten. Aus diesem Grund erfolgt unser pädagogisches Handeln auf vielfältige Art und Weise in gruppenübergreifender Form. So können sich alle Kinder in den zahlreichen Freispielsituationen frei im gesamten Möwenbereich bewegen und ihren ganz eigenen Interessen folgen. Hierzu stehen ihnen mit den verschiedenen Gruppenräumen gleichzeitig diverse Themenräume zur Verfügung.
Das freie Spiel stellt einen elementaren Grundpfeiler des partizipatorischen Handelns dar. In ihm können die Kinder ihren Bedürfnissen entsprechend, die freie Entscheidung über ihre individuelle Spielsituationen treffen.
In demokratischen Prozessen oder aber auch allein, können Entscheidungen zu Spielort, Spielpartnern und Spielideen getroffen werden.
„Kinder sollten mehr spielen, als viele Kinder es heutzutage tun.
Denn wenn man genügend spielt, solange man klein ist,
dann trägt man genug Schätze mit sich herum,
aus denen man später ein ganzes Leben schöpfen kann.
Dann weiß man, was es heißt, in sich eine warme, geheime Welt zu haben,
die einem Kraft gibt, wenn das Leben schwer ist.“
Astrid Lindgren
Spiel ist keinesfalls nur Spielerei sondern der Hauptberuf eines jeden Kindes, in welcher es sich aktiv und intensiv mit sich und seiner Umwelt auseinandersetzt, sich seine Lebenswelt konstruiert und rekonstruiert.
Somit ist das Spiel von zentraler Bedeutung für die Entwicklung und Stärkung der Kompetenzen im emotionalen, sozialen, motorischen und kognitiven Bereich. Alles, was Kinder sehen und hören, fühlen, in den Händen halten und begreifen wird schnell zum Spiel. Ob es das Ziehen von Mustern auf dem Kartoffelbrei, das Selbstunterhaltungsspiel beim Anziehen, das Grimassen ziehen beim Waschen vor dem Spiegel, das Aufheben und Werfen eines Steines oder das Klettern auf einen Baum ist, dient es doch immer dem Erwerb von zahllosen Kompetenzen.
Jedem Entwicklungsschritt, jeder neu erworbenen Fähigkeit geht eine Zeit der intensiven spielerischen Auseinandersetzung voraus. Das Spiel ist ein selbstgesteuerter Lern- und Erkenntnisprozess, bei welchem die Kinder durch ihre selbstgeschaffenen Herausforderungen zu besonderen Anstrengungen bereit sind. Es ist ein Nährboden für einen darauf aufbauenden Erwerb von notwendigen schulischen sowie beruflichen Fähigkeiten und steht in deutlichem Zusammenhang zur Schulfähigkeit.
Spiel fördert Fähigkeiten und Fertigkeiten, die notwendig sind, ein selbstständiges, selbstverantwortliches und teilautonomes Leben zu führen, Situationen zu entschlüsseln und mitzugestalten, Notwendigkeiten für ein soziales Verhalten zu erkennen und fremde und sowie eigene Wünsche und Bedürfnisse miteinander abzuwägen.
So wundert es also nicht, dass Forscher davon ausgehen, dass Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 15.000 Stunden gespielt haben sollten.
4.3 Zusammenarbeit mit den Familien
Kinder brauchen Erwachsene, die Zeit für sie haben, die ihr Anliegen ernst nehmen, die ihnen Anregung, Orientierung und Grenzen geben können.
Das pädagogische Fachpersonal sieht sich als Partner der Erziehungsberechtigten. Jedem Kind eine gute Entwicklung und eine erfolgreiche Weiterentwicklung zu ermöglichen, erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt hierbei auf vielfältigen Ebenen:
Aufnahmegespräch mit der Leiterin und den zukünftigen Bezugserzieherinnen
Kennenlerntage
organisatorische und thematische Elternabende (mindestens zwei im Kitajahr)
Elterngespräche
Entwicklungsgespräche
Elternvertreter- und Kitaausschusstreffen
Beteiligung der Eltern an pädagogischen Angeboten und Projekten
gemeinsame Feste, Ausflüge und Aktionen
Elternnachmittage sowie Bastelnachmittage
gemeinsame Gartenarbeitseinsätze
Aufnahmegespräche
Uns ist wichtig, uns gerade zu Beginn ganz viel Zeit für die Eltern zu nehmen, um uns allen einen bestmöglichen Start zu ermöglichen und den Eltern ein gutes Gefühl zu geben.
Im Aufnahmegespräch mit der Leitung werden alle vertragsrelevanten Angelegenheiten besprochen. Es werden alle Unterlagen ausgegeben, die für den Start des Betreuungsverhältnisses relevant sind. Hier ist Raum für alle offenen Fragen, Bedenken, Unklarheiten. Die Leitung stellt die Einrichtung konzeptionell inhaltlich sowie visuell in Form eines Rundgangs vor, wenn dies nicht bereits im Vorfeld geschehen ist.
Im Aufnahmegespräch mit den ErzieherInnen werden alle Angelegenheiten besprochen, die die Eingewöhnung betreffen und was das Kind aus Kitasicht benötigt. Auch hier ist Raum für alle offenen Fragen, Bedenken, Unklarheiten.
Entwicklungsgespräche
Zu den Aufgaben der Kita gehört es, Entwicklungsauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern zu erkennen und gemeinsam mit den Eltern eventuelle Fördermöglichkeiten zu besprechen.
Die PädagogInnen beobachten mit Hilfe der „validierten Grenzsteine der Entwicklung“, der „Meilensteine der Sprachentwicklung“, der „Sprachstandsfeststellung“ und den Beobachtungsbögen der „Bildungs- und Lerngeschichten“ die Fähigkeiten der Kinder. Zu den sechs beobachteten Entwicklungsbereichen zählen:
Spracherwerb
Körpermotorik
Hand- und Fingermotorik
Kognitive Entwicklung
soziale Kompetenzen
emotionale Kompetenzen
Wichtige Entwicklungs- und Bildungsabschnitte werden erfasst und einmal jährlich schriftlich festgehalten. Nicht erreichte Grenzsteine stellen ein Frühwarnsystem dar, welches die Pädagoginnen veranlasst, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen und weitere Schritte zu besprechen. Dazu beraten sie die Eltern in Entwicklungsgesprächen, welche mindestens 1x jährlich um den Geburtstag des Kindes herum stattfinden und geben Auskunft über Adressen diverser Förderstellen, wie beispielweise Logopädie- und Ergotherapiepraxen. Ob und in welcher Form Handlungsbedarf bei dem jeweiligen Kind besteht, klären diese fachlich qualifizierten Stellen ab.
Laufende Informationen
Informationen, die die gesamte Einrichtung betreffen, können den Schaukästen im Eingangsbereich (Windfang) entnommen werden.
Bereichs- bzw. gruppeninterne Informationen sind an den Whiteboards vor den Gruppenräumen visualisiert.
Des Weiteren informiert die Leitung/ ErzieherIn gegebenenfalls über den E-Mail-Verteiler.
Elternabende/ -treffen
Elternabende dienen dem Informationsaustausch zwischen den pädagogischen Fachkräften und Eltern über aktuelle Themen, aber auch über den Alltag.
Wenn die Eltern spezielle Wünsche und Interessen zu pädagogischen Fachthemen äußern, die thematisiert werden sollen, können bei Bedarf hierzu Referenten eingeladen werden.
Ein erster Informationsabend für Eltern unserer zukünftigen Hortkinder findet im Sommer statt. Dort erfahren sie alles, was für den guten Start im Hort wichtig ist.
Zusammenarbeit im Kita-Ausschuss
Der Kita-Ausschuss stellt neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, in dem gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder ihren Ausdruck findet.
Der Kita-Ausschuss tagt 2x im Jahr und bespricht Themen, die zuvor in der Elternvertreterversammlung aufgekommen sind. Zwei Elternvertreter, zwei pädagogische Fachkräfte und zwei Trägervertreter bilden den Kitaausschuss.
5. Inklusion als Querschnittsbereich
5.1 Definition Inklusion
Inklusion als soziologischer Begriff bedeutet die Teilhabe eines jeden an der Gesellschaft. Jede Person, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, religiöser Zugehörigkeit, Alter, Bildung oder eventuellen Behinderungen wird akzeptiert, wie sie ist und beteiligt. Inklusion ist, wenn die Rechte und Bedürfnisse aller erfüllt werden. Es müssen durch die Gesellschaft daher Strukturen geschaffen werden, die es jeder Person ermöglichen sich barrierefrei in dieser zu bewegen.
In der inklusiven Pädagogik bietet das Bildungssystem daher Voraussetzungen an, die es jedem Kind ermöglichen gemeinsam mit anderen Kindern, unabhängig der eben genannten Eigenschaften, gemeinsam zu Lernen. Eine bisher praktizierte Integration ist daher nicht mehr anzustreben, da sie dazu führt, das Kind durch Fördermaßnahmen an die Strukturen anzupassen und in homogenen Lerngruppen zu separieren. Es ist die Aufgabe der Bildungseinrichtung spezielle Mittel und Methoden zur Verfügung zu stellen, die es jedem Kind ermöglichen sich zu beteiligen und sich entsprechend seiner Fähigkeiten sowie Interessen zu entwickeln.
5.2 Rahmenbedingungen
5.2.1 Räumliche und sachliche Bedingungen
Um Vielfalt auszuleben, benötigen die kommunalen Kitas ein breites Spektrum an Spiel- und Beschäftigungsmaterial, aber auch eine offene Raumgestaltung mit Rückzugsorten. Die Vielfalt an diversen Entwicklungsprozessen der Kinder verlangt variable Raumkonzepte anhand der Interessen und Bedürfnissen der Kinder. Hierbei wollen die Kinder vor Herausforderungen gestellt werden, um Entwicklungsaufgaben zu meistern, auch Kinder mit Beeinträchtigungen. Die Räume müssen daher freie Explorations- und Bewegungsmöglichkeiten mit Aufforderungscharakter bieten. Die anzugehenden Anforderungen sind für uns als Verwaltung und für die Mitarbeitenden der kommunalen Kindertagesstätten folgende:
Räume als Werkstätten/Forscherräume einrichten
Klare übersichtliche Sortierung des Mobiliars und Materials
Frei zugängliche Materialien
Nischen/Rückzugsmöglichkeiten schaffen
Räume nach Interessen und Bedürfnissen der Kinder nutzen bzw. umgestalten
Alle Bildungsbereiche ansprechen
Ausreichend Bewegungsfläche schaffen und nur ein Minimum an Stühlen und Tischen nutzen
Esstischkonstellationen gestalten, die Gemeinschaft, Ruhe und Entspannung ermöglichen
Planung des Außengeländes müssen genannte Anforderungen ebenfalls gerecht werden
Gruppenbereiche und Sanitäranlagen so gestalten, dass eine Betreuung des aufzunehmenden Kindes möglich ist
Raumreserven für Therapiezwecke
Werden zusätzliche Spiel- und Beschäftigungsmaterialien benötigt?
Reduzierung der Gruppengröße notwendig?
5.2.2 Personelle Bedingungen
Grundsätzlich ist in jeder Kindertageseinrichtung das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Gesetz in Verbindung mit der Kita-Personalverordnung (KitaPersV) bereitgestellt. Sofern ein Kind mit besonderem Förderbedarf betreut wird, kann es sein, dass eine zusätzliche Bereitstellung von Personal erforderlich wird. Über Art und Umfang des zusätzlich erforderlichen Personals entscheidet der zuständige Träger der Eingliederungshilfe – der örtliche Sozialhilfeträger – oder der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe – das Jugendamt (vgl. KitaPersV § 4). Hinsichtlich der notwendigen fachlichen Eignung prüft der Personalservice das zusätzliche Personal auf entsprechende Qualifikationen, gemessen an dem speziellen Förderbedarf des Kindes (vgl. KitaPersV §§ 4, 9).
Werden entsprechend § 12 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes Kinder mit einem besonderen Förderbedarf betreut, so entscheidet der zuständige Träger der Eingliederungshilfe oder der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe über Art und Umfang des zusätzlich erforderlichen Personals und trägt die hierfür entstehenden Kosten. Bei dem Einsatz des zusätzlichen Personals sind dem speziellen Förderbedarf entsprechende Qualifikationen Voraussetzung.
5.3 Pädagogische Umsetzung
5.3.1 Beobachtung & Dokumentation
Durch die Beobachtung und Dokumentation werden wesentliche Lern- und Entwicklungsschritte festgehalten, in einem Portfolio gesammelt und als Grundlage für die Entwicklungsgespräche genutzt. Die Grenzsteine der Entwicklung und die Meilensteine der Sprachentwicklung bilden ebenfalls die Grundlagen für die Entwicklungsdokumentation und Entwicklungsgespräche mit den Eltern.
Zur qualifizierten Erstellung von Förderplänen und Entwicklungsberichten für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können Gespräche mit den Eltern, TherapeutInnen, und ÄrztInnen geführt sowie in Fallbesprechungen Förderschwerpunkte festgelegt werden. Diesem intensiven Prozess liegen viele individuelle Beobachtungen zugrunde.
Bei Kindern mit besonderem Förderbedarf finden diese Gespräche mindestens 2x jährlich statt.
Mit den folgenden Fragen wird sich der Träger in Zusammenarbeit mit den kommunalen Kindertagesstätten demnächst beschäftigen:
Welche Beobachtungsinstrumente wenden wir in unserer Einrichtung an?
Wie ist die Entwicklung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf zu dokumentieren?
5.3.2 Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf
Zur Haltung gegenüber jedem Kind erkennen wir dessen Individualität an und geben ihm die Zeit, die es braucht für seine Lern- und Entwicklungsschritte. Wir ermöglichen es allen Kindern die Aktivitäten, Angebote und Projekte der Kita wahrzunehmen. Ausgrenzungen werden durch entsprechende Rahmenbedingungen, Abschaffung von Hindernissen, vermieden. Die individuelle Förderung mit dem Kind ist nicht an dessen Defiziten orientiert, sondern soll vor allem daran, vorhandene Stärken und Interessen auszubauen. Die Beteiligung und Selbstbestimmung der Kinder stehen bei dem Erlangen neuer Kompetenzen im Vordergrund. Der Umgang zwischen den Kindern, zwischen Kind und pädagogischer Fachkraft sowie zwischen pädagogischer Fachkraft und Eltern soll durch das positive Einwirken der pädagogischen Fachkräfte von Wertschätzung geprägt sein.
Die allgemeine Förderung der Kinder geschieht auf der Grundlage von Beobachtungen und Dokumentationen.
Die Frühförderung kann nach Möglichkeit die Fördereinheiten in den Räumlichkeiten der kommunalen Kindertagesstätte absolvieren. Durch Absprachen, Hospitationen zwischen den Frühförderern und den pädagogischen Fachkräften können Methoden in den Kita-Alltag integriert werden. Es ist für die Förderung einzelner Kinder anzustreben Gruppen mit Kindern ohne und mit Förderbedarf zu bilden, um den Inklusionsgedanken beizubehalten.
Neben der Förderung des Kindes stellt der Übergang von der kommunalen Kindertagesstätte zu anderen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen eine wichtige Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte dar. Mit dem Einverständnis der Eltern sollten die jeweiligen Kräfte der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen persönliche Absprachen und den Austausch der Dokumentation untereinander regeln. Der Übergang zur Schule wird im Rahmen des „Gemeinsamen Orientierungsrahmens für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule“ (GOrBiKs) für alle Kinder derart gestaltet, dass sie Einblicke in den Schulalltag bekommen und die zukünftigen Lehrkräfte kennenlernen. Gleichzeitig mit dem Übergang zur Schule ist auch der Übergang zum Hort geplant und strukturiert und bindet alle relevanten Fachkräfte mit ein.
Die Fragen, die sich die kommunalen Kindertagesstätten bei der Aufnahme/Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf vorab stellen müssen sind:
Welche Motive leiten uns, ein Kind mit besonderem Förderbedarf aufzunehmen?
Was brauchen wir, damit wir uns den Anforderungen zur Betreuung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf gewachsen sehen?
5.4 Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen kommunaler Kindertagesstätte und Eltern ist eine maßgebliche Voraussetzung dafür, dass die Entwicklung des Kindes mit und ohne Behinderung erfolgreich begleitet und gefördert werden kann.
Regelmäßige Gespräche über die Arbeit der Kita können Eltern zur Teilhabe an der inklusiven Förderarbeit motivieren. Beobachtungen im Rahmen einer fortlaufenden Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, z.B. Portfolio, bilden eine wesentliche Informationsquelle für den Dialog mit den Eltern. Auf dieser Basis können dann Ziele und Förderangebote sowie die Zukunftsplanung des Kindes gemeinsam entwickelt werden.
Eltern eines Kindes mit Behinderung benötigen gerade zum Beginn der Vermutung/Feststellung des benötigten Förderbedarfs Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte mit hohem Einfühlungsvermögen, da die Gegebenheit eine enorme emotionale Belastung darstellen kann. Bei dem inneren Verarbeitungsprozess können Gefühle wie Trauer, Wut, Scham etc. entstehen bis die (drohende) Behinderung des eigenen Kindes individuell angenommen werden kann. Für die pädagogischen Fachkräfte bedeutet dies, die Eltern sensibel auf die bestehenden Entwicklungsverzögerungen/-beeinträchtigungen hinzuweisen und auch die täglichen Entwicklungsfortschritte positiv hervorzuheben. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es zudem alle weiteren Schritte transparent darzustellen und weitere mögliche Förderstellen zu empfehlen u.a. ÄrztInnen, TherapeutInnen usw. Bei der Absprache von Förderplänen oder ähnlichem sind die Eltern miteinzubeziehen und als ExpertInnen für ihr Kind zu betrachten.
5.5 Vernetzung im Sozialraum
Für unsere inklusive pädagogische Praxis nutzen wir die Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen. Ziel ist es die Fördermöglichkeiten für die Kinder zu ergänzen und die Qualität der eigenen Arbeit zu stärken. Mit den meisten AnsprechpartnerInnen bzw. den KooperationspartnerInnen besteht eine langjährige Zusammenarbeit.
Beratungsangebote werden u.a. durch die Praxis Schwab und der Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Caritas angeboten. Die Frühförderstelle Praxis Schwab überprüft auch den Entwicklungsstand von Kindern und liefert für die Antragsunterlagen der Kindertageseinrichtungen auch diagnostische Einschätzungen zum Förderbedarf des Kindes. Frühförderstellen sind generell für die ambulante heilpädagogische Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung zuständig. In den kommunalen Kitas werden nach Möglichkeit auch Räume für Fördereinheiten der Frühförderstellen für betreute Kinder angeboten. In der Praxis Schwab finden zudem die Vernetzungstreffen der „Frühen Hilfen“ statt, an welchen einige Einrichtungen und der Träger teilnehmen. Zur Einschätzung eines möglichen Förderbedarfs eines Kindes wenden sich die pädagogischen Fachkräfte an die jeweiligen Fachstellen und leisten bei Bedarf eine Zuarbeit durch Entwicklungsberichte, Gespräche usw.
Darüber hinaus kann ein Therapiebedarf für das Kind bestehen. Diese Behandlungen können i.d.R. auch nicht isoliert stattfinden, sondern sollten ebenfalls in Gruppen angeboten werden. Hierbei bietet sich eine enge Zusammenarbeit zwischen der Therapie-Praxis und der kommunalen Kindertagesstätte ebenfalls an.
Zur Abdeckung einer gelingenden Förderung des Kindes sind Absprachen der involvierten Institutionen unabdingbar und erfolgen auch durch die kommunalen Kindertagesstätten, neben der Zusammenarbeit mit den Eltern i.d.R. auch mit den Beratungs- und Förderstellen.
Neben den genannten Stellen werden auch andere AnbieterInnen zur Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte genutzt.
Als Anlaufstelle innerhalb des Trägers dient die Fachberatung für kommunale Kindertagesstätten, die neben ihrer beratenden Funktion entsprechende Anlaufstellen vermitteln kann. Die Fachberatung des Landkreises Märkisch Oderland kann ebenfalls beratend hinzugezogen werden.
6. Konzeptionsfortschreibung
Im Rahmen der internen Evaluation werden in regelmäßigen Abständen die Inhalte der pädagogischen Konzeption überprüft. Stimmen die Aussagen noch mit der aktuellen Bedarfs- und Situationsanalyse überein, was muss der aktuellen Situation angepasst werden, welche neuen Ziele werden gesteckt? Gibt es strukturelle Veränderungen in der Einrichtung, wie z.B. in der Altersstruktur oder in räumlicher Sicht, die eine Überprüfung und Änderung der Konzeption notwendig machen? Gibt es inhaltliche Veränderungen in einigen Bereichen der pädagogischen Konzeption? Welche Rückmeldungen liegen von Eltern, externen Fachkräften usw. vor und sollten Berücksichtigung finden? Es erfolgt eine Reflexion des IST-Zustandes mit dem Ziel der Entwicklung des neuen SOLL-Zustandes sowie mit der Festlegung von Maßnahmen, durch die die Veränderung erreicht werden soll.
Impressum
Datum der Konzeptionserstellung: 26.08.2025
Kita „FrohSinn“
Leiterin: Claudia Berg
Abwesenheitsvertretung: Sabrina Stolze
Adresse: Dahlwitzer Straße 76a, 15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon - Büro: (03342) 245850
Telefon – Krippe: (03342) 245851
Telefon - Kiga: (03342) 245852
Internet: www.kita-frohsinn@neuenhagen-bei-berlin.de
Erstellt durch: Claudia Berg





Kita "FrohSinn"

